Arbeitsrechtliche Anhörung
#1

In welchem Zeitraum nach einer arbeitsrechtlichen Anhörung, darf ich mit einem Ergebnis rechnen?
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#2

Ich wurde von meinem Chef und dem Revierleiter zu einem Gespräch geladen zu einer bestimmten Angelegenheit. Einen Tag vorher wurde es mir bekannt gegeben. Personalrat usw. hatte niemand Zeit, eine Verlegung des Gesprächs würde nicht gehen, ich wäre verpflichtet daran teilzunehmen. Ich selbst hatte mir nichts vorzuwerfen und nahm daran teil. Gesprächsnotizen durfte ich keine machen, eine Person meiner Wahl durfte auch nicht daran teilnehmen und eine komplett neutrale Person zufällig aus einem Nebenbüro auch nicht.
Ich bin Angestellte die anderen waren Polizeibeamte (Chef/Revierleiter).

Das Ende vom Lied, es wurde mir eine Mitteilung gemacht und die Entscheidung in Bezug auf Abmahnung oder Kündigung usw., würde wiederum von einer nächsten höheren Stelle getroffen. Von dieser Stelle wiederum bekam ich irgendwann ein paar Wochen später ein Schreiben, welches ich wahrheitsgetreu beantwortete.

Mein Schreiben sendete ich per Einschreiben an die zuständige Polizeibehörde. Eine Antwort bekam ich bis heute nicht im Zusammenhang mit den Vorwürfen die man mir an dem besagten Tag mit Angaben von den mir eventuellen bevorstehenden Maßnahmen getroffen werden würden.

Die ganze Angelegenheit ist nun im Mai knapp 1 Jahr her. Auf persönliche telefonische Nachfrage wurde mir zugesichert ich bekomme einen Rückruf. Ein Rückruf bekam ich bis heute nicht. Es war auch nicht das erste Mal, dass ich von Seiten meines Arbeitgebers verschiedene Maßnahmen unterzogen wurde, auf die im Nachhinein nachdem festgestellt wurde, dass von meiner Seite aus nichts gewesen ist, sich niemand dazu äußerte.

Ich denke im öffentlichen Dienst ist das alles normal. Arbeitsrechtliche Anhörungen je nachdem wo man tätig ist, können auch unbeantwortet bleiben und man wird halt nur angehört. Da wo ich noch angestellt bin, kenne ich das gar nicht anders. Auch von Erzählungen von anderen, die solche Erfahrungen als Angestellte auch schon gemacht haben.
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#3

Wenn Du keine Antwort kriegst heißt das doch wohl, daß keine Abmahnung erfolgt. Ansonsten wäre diese ja gekommen.
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#4

Das ist die gute Frage die man mir bis heute nicht beantwortet hat. Der zuständige Beauftragte für die Angelegenheit hat sich nicht mehr zurückgemeldet. Der Personalchef der von der Angelegenheit weiß wollte sich melden hat sich ebenfalls nicht gemeldet und mein Chef sowie der Revierleiter hat sich im Nachhinein auch nicht mehr dazu geäußert.

Arbeitet man in diesen Reihen muss man immer mit allem Rechnen. 2010 sind schon mal extreme Vorwürfe gegen mich gemacht wurden, die wohl zu einer Kündigung hätten führen sollen. Ich besitze einen Altvertrag, nachdem damals ebenfalls nichts gefunden wurde, sagte mein Chef, so ist das halt. Hätte man was gefunden hätte man anders reagiert so hat man nichts gefunden und somit reagiert auch niemand, da es ja nichts gab. Ich selbst war aber die Gelackmaierte.

Ein Revierleiter hat auch schon mal bei meinem Rechtsanwalt angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich auf einem Stadtfest gefeiert hätte obwohl ich im Krankenstand bin. Mein Rechtsanwalt rief mich an und ich wusste, der Revierleiter unterschrieb mir selbst den Urlaubszettel, hatte es aber wohl vergessen. Ich musste dann beweisen, dass er mir den Urlaubszettel unterschrieben hat und diesen meinem Rechtsanwalt vorlegen, zuvor hatte der Revierleiter noch gesagt, das ist ein Kündigungsgrund Krank und feiern auf einem Fest.

Also bei Behörden ist alles möglich, wenn man da angestellt ist. Immer Vorsicht geboten und da alles über mehrere Tische lauft, bleibt das Unangenehme meistens irgendwo im Nirvana und keiner weiß mehr was davon.
Sollte jemand auf die Idee kommen, so etwas könnte man als Mobbing bezeichnen, das gibt's nicht in den Reihen, denn das ist Normalität.

Ich denke wenn ich aktuell zum Anwalt gehen würde und auch war und mich über das Ganze informiert habe, dann würde ich mit Sicherheit eine Antwort auf die Vorwürfe und die ganze Situation bekommen, aber ehrlich gesagt, das ist mir viel zu blöd. Momentan zumindest. Wie gesagt, ich denke wenn der Arbeitgeber weiß, dass er nichts gegen den Arbeitnehmer unternehmen könnte in Bezug auf Kündigung usw., dann wird er es sich 2 x überlegen ob er eine Abmahnung schickt. Auf eine Abmahnung kannst du eine Stellungnahme schreiben usw.

Ich habe in meinen gefüllten Arbeitsjahren noch nie eine Abmahnung bekommen, trotz schwerwiegender Vorwürfe von Seiten meines Arbeitgebers. Ich hatte sogar schon Hausbesuch.
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#5

Hallo,
vielleicht solltest Du einmal in Deine Personalakte schauen. Ich kenne zwar nicht alle Bundesländer, aber ich kann mir vorstellen, dass es dieses Recht in allen BL gibt.
LG
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#6

(27.02.2017, 09:44)Gast schrieb:  Hallo,
vielleicht solltest Du einmal in Deine Personalakte schauen. Ich kenne zwar nicht alle Bundesländer, aber ich kann mir vorstellen, dass es dieses Recht in allen BL gibt.
LG

Hab ich schon Gebrauch davon gemacht, es wurde mir schon im Voraus mitgeteilt, dass ich natürlich Verschiedenes nicht darin finden werde, da ja eigentlich nichts vorgefallen war niemand davon wüsste, aber jeder davon redet:-). So war es dann auch. Liegt zwar schon eine Weile zurück. Mit meinem gefüllten Ordner den ich schon verschiedenen zum Lesen vorgelegt habe, könnte ich ein Buch schreiben oder es der Bildzeitung kostenlos zur Verfügung stellen, was für Möglichkeiten es beim öffentlichen Dienst gibt, wenn man die Mitarbeiter, (da diese durch Rationalisierungsmaßnahmen eventuell überflüssig sind oder einfach falsche Organisation oder runterdemotivierte Vorgesetzte, usw, kennen ja viele), jedoch nicht so einfach kündbar, loswerden kann. Die Welt der Möglichkeiten bei verschiedenen Behörden ist da groß. Das Recht in die eigene Personalakte zu schauen hat man in regelmäßigen Abständen, wenn man es zuvor anmeldet denke ich auch in allen BL.
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#7

Dass man sowas vorher anmelden muss ist meiner Meinung nach sehr, sehr arbeitgeberfreundlich.. Schnell einige Blätter rausnehmen, damit der Beschäftigte auch ja nicht alles sieht, wäre da doch schnell gemacht.
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#8

(28.02.2017, 10:21)Gast schrieb:  Dass man sowas vorher anmelden muss ist meiner Meinung nach sehr, sehr arbeitgeberfreundlich.. Schnell einige Blätter rausnehmen, damit der Beschäftigte auch ja nicht alles sieht, wäre da doch schnell gemacht.

Als ich meine Personalakte durchsehen wollte und danach gefragt habe, wurde es mir so von einem damaligen Personalsachbearbeiter erklärt. Ich sollte angeben wann ich komme, da es wohl ohne vorherige Terminanfrage nicht möglich wäre. Weiter wurde mir gesagt, alle 3 Jahre könne man wohl in seine Personalakte einsehen. Darüber habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht, ob da etwas vorher rausgenommen wurde, aber wenn es so wäre, da wo ich angestellt bin, hätte man eh keine Chance. 

Ich wollte damals nur nachsehen ob etwas vermerkt wurde, nachdem 2 Polizeibeamte mit einem Hausdurchsuchungsbefehl mit Zusatz Gefahr in Verzug meinen Laptop abholten, meine privaten Tagebücher sichteten und hinterher die Inhalte verbreiteten. Nachdem nichts gefunden wurde, wurde alles totgeschwiegen, eingestellt und eine Kollegin meldete sich krank und kam nie wieder. Es wäre dumm für mich gelaufen, wurde mir mitgeteilt, so etwas kann vorkommen und somit war die Sache erledigt. Mobbing ist das auch nicht, so etwas gibt's nicht da wo ich tätig bin.
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