Hallo Tanja,
Basis für die Bewertung ist die Stellenbeschreibung. Hier ist es wichtig, dass Du die Arbeitsvorgänge richtig und vollständig beschreibst und möglichst zeitlich große Arbeitsvorgänge bildest. Leider ist dies aber recht schwierig. Der Arbeitsvorgang umschreibt ein Arbeitsziel, z. B. "Lohn- und Gehaltsbuchhaltung" oder "Pass- und Ausweiswesen" oder "Bearbeiten von Sozialhilfeanträgen". Alle dazugehörigen Tätigkeiten müssen darunter zusammengefasst werden, also bei den Sozialhilfeanträgen (vielleicht ein anschauliches Beispiel) z. B. Entgegennahme des Antrages, Beratung des Bürgers, Ermittlung von anderen Leistungsträgern, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Bescheiderteilung, Widerspruchsbearbeitung, Auszahlung der Sozialhilfe etc. Auch wenn Du zum Beispiel für einen Arbeitsvorgang Haushaltsansätze planst, gehört das damit rein. Dann ermittelst Du, welchen Zeitanteil für den gesamten Arbeitsvorgang nötig ist. Achte darauf, insbesondere Tätigkeiten aufzunehmen, bei denen Du in irgendeiner Form Ermessens- oder sonstige Abwägungsentscheidungen brauchst. Dies ist wichtig, um eine höhere Eingruppierung zu bekommen. Zur eigentlichen Stellenbewertung habe ich im Unterforum "Öffentlicher Dienst - Arbeitnehmer" Beitrag "Brauche Informationen zur Stellenbewertung" geschrieben. Kannst Du da nachlesen.
Üblicherweise hat man pro Stelle nur 3 oder 4 Arbeitsvorgänge. Mehr solltest Du nicht machen, weil das die Bewertung runterreißt. Überlege Dir also, nach welchen "Überschriften" Du Dein Arbeitsgebiet aufteilen kannst. Diese Überschriften würde ich dann als Arbeitsvorgang benennen. Der Arbeitgeber darf zusammengehörende Tätigkeiten nicht auseinanderreißen (in der Fachsprache: atomisieren).
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Steffi
P.S. Wenn Du ein typisches Aufgabenfeld hast (z. B. Bürgerbüro, Sozialamt, Kasse o.ä., da gibt es meist schon Gerichtsurteile über die Eingruppierung)
Tja, die Frage nach der Bearbeitungsdauer ist natürlich nicht so einfach zu klären. Das hängt davon ab, wie gut sich der Arbeitgeber im Thema Eingruppierung auskennt. Normalerweise kann man eine Stellenbewertung recht kurzfristig machen. Ich nehme mir immer etwa zwei Wochen Zeit, um die Stellenbeschreibung auszuwerten und meine Entscheidung zu überdenken. Dann wird noch der Personalrat beteiligt. Ich denke, dass man innerhalb von zwei Monaten eine Antwort der Dienststelle haben sollte (sonst nachfragen...)