Arbeitsplatzbeschreibung
#1

Hallo,
habe mal eine Frage zur Bewertung der Arbeitsplatzbeschreibung (apb)!
Werden die Prozente nur als zusammenhängender Block bewertet oder geht es auch unter 2 getrennt ausgeführten Punkten?
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#2

Man kann jede einzelne Tätigkeit oder Antrich oder wie auch immer einzeln bewerten.

Also wenn die Haupttätigkeit 1. ist und dann 1.1, 1.2, 1.3 usw. dann kann für jeden Unterpunkt eine unterschiedliche Bewertung erfolgen.

Kommt tatsächlich auf die Tiefe der Tätigkeiten an. Also kann ein Pkt. bspw. 1.1 guF (gründliche umfassende Fachkenntnisse) erfordern ; Pkt. 1.2 bV (besonders verantwortungsvoll) sein usw. dafür werden dann eben differenziert die Prozente vergeben.

Bzw. können so vergeben werden. Der Bereich Personal bzw. der Stellenbewerter wird jedoch den gesamten Pkt 1 als eine Prozentsumme bewerten. Aber ich würde dies, sofern sich die Unterpunkte in Schwere und Tiefe arg unterscheiden, so handhaben und zumindest formlos beantragen.
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#3

Z. B. 3.13 ist mit 20 Prozent als selbstständige Leistungen bewertet.
Punkt 3.16 mit 15 Prozent wurde nur als gründliche und umfassende Kenntnisse obwohl evtl. auch sl, also erfolgt keine Höhergruppierung, somit sind sie fein raus!
Da sie nur aufeinander aufbauende Tätigkeiten zusammen legen.
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