Formulierungen in der Arbeitsplatzbeschreibung
#1

Guten Tag,

ich bin gerade dabei, eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen. Dazu hätte ich zwei Fragen:

1) Bei meiner Recherche im Netz habe ich irgendwo gelesen, dass die Begriffe „eigenständig“, „selbständig“ und „eigenverantwortlich“ sowie „gründliche Kenntnisse“ oder „umfassende Kenntnisse“ zu vermeiden sind, weil sie einer Bewertung vorgreifen. Ist das korrekt? 

2) Liste ich nur meine Tätigkeiten auf oder beschreibe ich, was ich bei einer Tätigkeit genau tue? Also z.B. „Redigieren eines gelieferten Textes“. Reicht das aus oder beschreibe ich zusätzlich, was ich dabei genau tue? 

Grüße und vielen Dank
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#2

1. Grundsätzlich ja. Aber man sollte sich an den Vorgaben orientieren, die man konkret zusammen mit dem Auftrag bekommen hat. Es gibt sehr unterschiedliche Praxis bei Arbeitgebern.
2. Sinnvoll ist die Tätigkeit so zu beschreiben, dass diese bewertet werden kann. Statt Zuarbeit zu XY also z.B. die konkrete Aufgabe.
Wenn man keine Hinweise der eigenen Behörde bekommt können diese Hinweise ggf. herangezogen werden:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Beho...erung.html
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#3

Vielen Dank für die Antwort.

zu 1) Leider habe ich nach einem vorangehenden Antrag auf Höhergruppierung lediglich die Aufforderung erhalten, eine APB anzufertigen, die dann weggeschickt (also nicht hausintern bewertet) wird. Daher habe ich keine konkreten Vorgaben erhalten.

zu 2) Der Link ist schon mal sehr hilfreich für mich! Vielen Dank!
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#4

Zu 1
Es ist nicht "verboten", aber in der Regel nutzlos, da die Bewerter sich selbst ein Bild vom Arbeitsplatz machen und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Formulierungen wie "abschließende Bearbeitung von Anträgen auf..." halte ich aber schon für sinnvoll, um darzustellen, dass da kein Zweiter mehr drüberschaut.

Zu 2
Die schlagwortartige Beschreibung der Aufgaben reicht normalerweise aus, falls nicht noch besondere Aspekte zu berücksichtigen sind, die nicht unbedingt "typisch" für die Tätigkeit sind.

Ansonsten:
Zumindest das hier verwendete Formular hat diverse Rubriken, in denen man den qualitativen Gehalt der Tätigkeit näher beschreiben kann. So haben wir den Abschnitt "Befugnisse" mit Unterpunkten wie "Budgetverabtwortung", Unterschriftsbefugnis", "sonstige besondere Befugnisse" etc., den Abschnitt "besondere erforderliche Fachkenntnisse, die nicht durch Prüfung abgedeckt sind", den Abschnitt "Fachanwendungen" und dergleichen mehr.
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