30.06.2023, 18:36
Hallo,
gibt es eine Arbeitgeberrichtlinie ab 01.01.2023, die die Prüfungspflicht aufhebt in Rheinland-Pfalz aufhebt?
Der KAV RPL hat die Anwendung der maßgeblichen Arbeitgeberrichtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz e. V. zum Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD bis zum 31.12.2027 verlängert.
Was besagt diese Arbeitgeberrichtlinie?
Hintergrund: Ich wurde nach 6 Monaten in der EG5 gestern höher gruppiert rückwirkend zum 01.01.2023 in die EG6.
Ich unterliege der Prüfungspflicht und übe eine Tätigkeit nach EG9a aus.
gibt es eine Arbeitgeberrichtlinie ab 01.01.2023, die die Prüfungspflicht aufhebt in Rheinland-Pfalz aufhebt?
Der KAV RPL hat die Anwendung der maßgeblichen Arbeitgeberrichtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz e. V. zum Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD bis zum 31.12.2027 verlängert.
Was besagt diese Arbeitgeberrichtlinie?
Hintergrund: Ich wurde nach 6 Monaten in der EG5 gestern höher gruppiert rückwirkend zum 01.01.2023 in die EG6.
Ich unterliege der Prüfungspflicht und übe eine Tätigkeit nach EG9a aus.