Arbeitgeberrichtinie KAV RP Rheinland Pfalz Prüfungspflicht
#1

Hallo,

gibt es eine Arbeitgeberrichtlinie ab 01.01.2023, die die Prüfungspflicht aufhebt in Rheinland-Pfalz aufhebt?

Der KAV RPL hat die Anwendung der maßgeblichen Arbeitgeberrichtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz e. V. zum Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD bis zum 31.12.2027 verlängert.

Was besagt diese Arbeitgeberrichtlinie?

Hintergrund: Ich wurde nach 6 Monaten in der EG5 gestern höher gruppiert rückwirkend zum 01.01.2023 in die EG6.
Ich unterliege der Prüfungspflicht und übe eine Tätigkeit nach EG9a aus.
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