Arbeiter Mitglied im Bauausschuß der Gemeinde?
#1

Hallo,
kann ein Beschäftigter des kommunalen Elektrizitätswerkes auch gleichzeitig eine (Stellvertreter) Position im Bauausschuss ausüben oder muss diese zu Arbeitsbeginn niedergelegt werden?
Antwort wenn möglich bitte mit Quellennachweis, danke!

Vielen Dank und Gruß,
Jay
Zitieren
#2

Falls Du echtes Ratsmitglied werden möchtest, ist dies zumindest in NRW nach meiner Einschätzung unvereinbar, d.h. Du musst das Mandat oder Deine Stelle aufgeben. Quelle: § 13 KWahlG (Unvereinbarkeit)

(1) Beamte und Arbeitnehmer (soweit sie nicht überwiegend körperliche Arbeit verrichten), die im Dienst einer der in den Buchstaben a) bis e) genannten Körperschaften stehen, können in den folgenden Fällen nicht gleichzeitig einer Vertretung angehören:
a) Sie können nicht der Vertretung ihrer Anstellungskörperschaft angehören.
(...)
(3) Werden Beamte oder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gewählt, die gemäß Absatz 1 an der gleichzeitigen Zugehörigkeit zur Vertretung gehindert sind, so können sie die Annahme der Wahl nur erklären, wenn sie die Beendigung ihres Dienstverhältnisses nachweisen. Stellt der Wahlleiter nachträglich fest, dass ein Bewerber die Wahl angenommen hat, obwohl er nach Absatz 1 an der gleichzeitigen Zugehörigkeit zur Vertretung gehindert war, und weist der Vertreter nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zustellung der nachträglichen Feststellung die Beendigung seines Dienstverhältnisses nach, so scheidet er mit Ablauf der Frist aus der Vertretung aus. Den Verlust der Mitgliedschaft stellt der Wahlleiter fest.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Kfz-Steuer als Arbeiter im öffentlichen Dienst
- Vergabe eines Minijobs in einer Gemeinde
- Minijob bei einer Gemeinde

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers