Anzahl der Personalratsmitglieder
#1

Hallo,

ich habe bis jetzt noch keine Antwort gefunden und frage deshalb hier mal in die Runde.

Unser Personalrat besteht aus 5 Mitgliedern.
Durch verschiedenste Umstände sind jetzt 3 Mitglieder nach und nach ausgefallen.
Unter anderem auch schon das Ersatzmitglied, so das wir zur Zeit nur noch zu dritt sind.
Ist es möglich den Personalrat zu dritt weiterzuführen oder müssen wir und sei es durch Neuwahlen den Personalrat wieder auf 5 Mitglieder bringen?

Hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Moin,

wie wäre es mit einem Blick in das zutreffende Personalvertretungsgesetz? Abnehmen kann Dir das hier keiner, da vorsichtshalber nicht benannt wurde, welches PersVG anzuwenden ist.

Grüße
1887
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#3

Hallo,

Sorry für die unvollständigen Angaben.
Es handelt sich um das Sächsische Personalvertretungsgesetz.
Unter §16 sind die Angaben zu den Mitgliedern und es ist für mich leider nicht erkennbar, ob die Mitgliederzahl ein Muss ist oder ob man davon auch wie in meinem Fall abweichen kann.
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#4

014 014 , wenn Ihr Neuwahlen wollt, könnt Ihr doch zurücktreten.
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#5

Hallo,

Wir sind ja mit der jetzigen Zusammenstellung des PRs zufrieden und zwei der ausgefallen Mitglieder kommen ja auch irgendwann mal wieder zurück auf Arbeit und könnten dann ihre PR Arbeit wieder aufnehmen.
Es geht mir halt darum ob wir in der Zwischenzeit so zu dritt weitermachen können/ dürfen oder ob wir wieder auf 5 Mitglieder kommen müssen.
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#6

014 014  Ich kenne mich ja nicht in Eurem Personalvertretungsgesetz aus Icon_rolleyes , aber wieso können ausgeschiedene Personalratsmitglieder wieder automatisch nachrücken? Ausgeschieden ist ausgeschieden. Wiedereinstieg nur bei einer Neuwahl, oder?
LG
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#7

Hallo,

von ausgeschieden war nicht die Rede, sie sind nur ausgefallen.
Sie befinden sich in Mutterschaft und deshalb ruht ihre Mitgliedschaft nur.
Der Zeitraum in dem Sie nicht zur Verfügung stehen ist halt nur ganz schön lang.
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#8

014 014 , dann schau doch mal in § 27 des Sächsischen PerVG. Wenn danach dann keine Neuwahlen, führt Ihr die PR-Vertretung eben weiter bis zum nächsten Wahltermin.
Wenn "auch das Ersatzmitglied ausgefallen ist", gehe ich einmal davon aus, dass Ihr nur 1 Ersatzmitglied habt. Wenn dann von 5 PR Mitgliedern 3 ausgefallen sind (ohne Mutterschutz usw. siehe § 29) , müsste doch eigentlich § 27 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 3 zutreffen. D020 Vielleicht fragt Ihr einmal bei einer bei Euch vertretenen Gewerkschaft nach, dort gibt es Rechtsabteilungen, die gerne weiterhelfen.
LG
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#9

Hallo,

Danke für den Tipp mit Paragraf 27. Der beantwortet meine Frage ja fast komplett. Hatte mich irgendwie nur auf die Mitgliederanzahl konzentriert und kam dadurch nicht weiter. Aber die Sache mit den Neuwahlen, wann und weshalb gibt mir ja die Antwort.
Danke nochmal.
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#10

014 014 , dann war Deine Frage hier ja richtig!
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