08.11.2021, 16:42
Hat ein Personalrat (NRW) die Möglichkeit, sich über einen Anwalt zu einer beabsichtigten Vorgehensweise / zum beabsichtigten Handeln beraten zu lassen?
Wie sind die Regelungen bezgl. Kostentragungspflicht?
Beispiel: Mitarbeiter/innen sind mit Vorgesetzten nicht zufrieden und bisherige Versuche, diese Situation zu klären / heilen, sind fehlgeschlagen.
Kann der PR aus diesem Sachverhalt heraus einen Anwalt um Beratung und ggf. Unterstützung bitten?
Wie sind die Regelungen bezgl. Kostentragungspflicht?
Beispiel: Mitarbeiter/innen sind mit Vorgesetzten nicht zufrieden und bisherige Versuche, diese Situation zu klären / heilen, sind fehlgeschlagen.
Kann der PR aus diesem Sachverhalt heraus einen Anwalt um Beratung und ggf. Unterstützung bitten?