14.09.2018, 07:19
Ich brauche mal bitte eine Formulierungshilfe, da ich nicht so mit dem Tarifrecht vertraut bin:
Ich wurde aufgrund der neuen Entgeltordnung im letzten Jahr von IVb, Fgr. 1a in die 9c höhergruppiert. Darüber habe ich mich gefreut. Nun aber bekommen mittlerweile alle meine Kollegen im Sachgebiet die EG 10 und mache wirklich nicht weniger oder minderwertigeres. Ich möchte gern auch auf die 10.
Muss ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 10 oder einen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung stellen?
Also, das hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine aktuelle Stellenbeschreibung vom 27.02.2017 liegt Ihnen bereits vor.
Ich beantrage hiermit die Überprüfung der Stellenbewertung.
Zur Wahrung meiner Ansprüche stelle ich hiermit einen Antrag nach § 37 TVöD.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
???
Vielen Dank. Karina
Ich wurde aufgrund der neuen Entgeltordnung im letzten Jahr von IVb, Fgr. 1a in die 9c höhergruppiert. Darüber habe ich mich gefreut. Nun aber bekommen mittlerweile alle meine Kollegen im Sachgebiet die EG 10 und mache wirklich nicht weniger oder minderwertigeres. Ich möchte gern auch auf die 10.
Muss ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 10 oder einen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung stellen?
Also, das hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine aktuelle Stellenbeschreibung vom 27.02.2017 liegt Ihnen bereits vor.
Ich beantrage hiermit die Überprüfung der Stellenbewertung.
Zur Wahrung meiner Ansprüche stelle ich hiermit einen Antrag nach § 37 TVöD.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
???
Vielen Dank. Karina