Antrag auf Höhergruppierung oder auf Stellenbewertung?
#1

Ich brauche mal bitte eine Formulierungshilfe, da ich nicht so mit dem Tarifrecht vertraut bin:

Ich wurde aufgrund der neuen Entgeltordnung im letzten Jahr von IVb, Fgr. 1a  in die 9c höhergruppiert. Darüber habe ich mich gefreut. Nun aber bekommen mittlerweile alle meine Kollegen im Sachgebiet die EG 10 und mache wirklich nicht weniger oder minderwertigeres. Ich möchte gern auch auf die 10.

Muss ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 10 oder einen Antrag auf Überprüfung der Stellenbewertung stellen?

Also, das hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine aktuelle Stellenbeschreibung vom 27.02.2017 liegt Ihnen bereits vor.
Ich beantrage hiermit die Überprüfung der Stellenbewertung.
Zur Wahrung meiner Ansprüche stelle ich hiermit einen Antrag nach § 37 TVöD.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
???

Vielen Dank. Karina
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#2

Man stellt keinen Antrag nach § 37. Man fordert die entsprechende Bezahlung nach E10 (Stufe X) rückwirkend ab [ab Übertragung aber maximal 6 Monate Rückwirkend (wobei man die tarifliche Ausschlussfrist nicht selber ansprechen muss)].

Ich würde in der Regel mit dem Vorgesetzten sprechen. (Es sei denn du bist dir völlig sicher, dass du Anspruch auf E10 hast und siehst keinen Sinn in einem Gespräch.) Daneben ist zu klären wie bei Euch Überprüfungen von Eingruppierungen erfolgen. Es gibt bei einigen Arbeitgebern ein entsprechendes Vorgehen. Das ist dann auszulösen. Arbeitsrechtlich wäre es eigentlich so, dass du darlegst weshalb es E10 ist und dann die Bezahlung fordert. (Wobei der Hinweis auf die Bezahlung der Kollegen keine Begründung ist.)
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