Antrag auf Gleichstellung
#1

Hallo, wie sollte ich mich verhalten nach erster Ablehnung meines Antrages zur Gleichstellung von 30 auf 50 %?
Zitieren
#2

So wie es beliebt.
Zitieren
#3

(17.01.2023, 15:49)Gast schrieb:  Hallo, wie sollte ich mich verhalten nach erster Ablehnung meines Antrages zur Gleichstellung von 30 auf 50 %

Was verspricht man sich von der Gleichstellung? Man erwartet einen Verlust des Arbeitsplatzes bzw. findet aktuell keinen Arbeitsplatz wegen der Behinderung?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Nachträgliche Gleichstellung
- Gleichstellung mit gelernten Kräften
- Gleichstellung


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst