Anteilige Inflationsprämie
#1

Hallo,
ich habe am 1.4.2023 einen neuen Job mit Gehalt des TVöD angefangen. Vorher habe ich bei einem anderen Arbeitgeber mit TVöD gearbeitet. Die Sonderzahlung im Juni bekomme ich anteilsmäßig. 
Über Verdi habe ich gelesen, daß Stichtag des Arbeitsverhältnisses der 1.5.2023 ist und die Dauer des Arbeitsverhältnis nicht relevant ist. 
Was ist jetzt richtig? 
VG
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#2

Soweit der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich Anwendung findet hat man bei Vollzeit am 1.5. Anspruch auf die volle Zahlung im Juni. Eine Kürzung für die Monate 1 bis 3 2023 erfolgt nicht. Die normale Jahressonderzahlung im November wird aber anteilig gekürzt.
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#3

Richtig ist, was hier im TV Inflationsausgleich steht:

https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
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