10.09.2018, 11:06
Hallo,
ich werde von einer hessischen Landesverwaltung zu einer anderen wechseln (beide logischerweise entsprechend TVH) mit nahtlosem Übergang.
Dieser Wechsel findet allerdings vor dem 1.12. statt.
Hat man jetzt nur Anspruch auf Jahressonderzahlung bei dem neuen AG, im "schlimmsten" Fall nur für einen Monat, wenn man zum 1.12. anfangen sollte oder für das ganze Jahr (beim aktuellen AG bin ich bereits vor dem 1.1.18 angestellt), da es sich um jeweils hessische Landesverwaltungen handelt?
Danke.
Viele Grüße
ich werde von einer hessischen Landesverwaltung zu einer anderen wechseln (beide logischerweise entsprechend TVH) mit nahtlosem Übergang.
Dieser Wechsel findet allerdings vor dem 1.12. statt.
Hat man jetzt nur Anspruch auf Jahressonderzahlung bei dem neuen AG, im "schlimmsten" Fall nur für einen Monat, wenn man zum 1.12. anfangen sollte oder für das ganze Jahr (beim aktuellen AG bin ich bereits vor dem 1.1.18 angestellt), da es sich um jeweils hessische Landesverwaltungen handelt?
Danke.
Viele Grüße