Anspruch auf Jahressonderzahlung bei AG-Wechsel
#1

Hallo,

ich werde von einer hessischen Landesverwaltung zu einer anderen wechseln (beide logischerweise entsprechend TVH) mit nahtlosem Übergang.

Dieser Wechsel findet allerdings vor dem 1.12. statt.

Hat man jetzt nur Anspruch auf Jahressonderzahlung bei dem neuen AG, im "schlimmsten" Fall nur für einen Monat, wenn man zum 1.12. anfangen sollte oder für das ganze Jahr (beim aktuellen AG bin ich bereits vor dem 1.1.18 angestellt), da es sich um jeweils hessische Landesverwaltungen handelt?

Danke.

Viele Grüße
Zitieren
#2

Findet denn ein Arbeitgeberwechsel statt? Wer steht als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Land Hessen vertreten durch Behörde XY?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Höherwertige Tätigkeiten -> Anspruch?
- Anspruch auf LOB nach Kündigung
- Befristeter Vertrag + Jahressonderzahlung

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers