Ansprüche auf Vergütung von Rufbereitschaft nach TVöD
#1

Ich habe um Ausgleich der letzten 6 Monate für geleistete Rufbereitschaft beim Arbeitgeber geben. Dieser beruft sich nun auf § 37 TVöD. Ist das korrekt?
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#2

Nein, denn die 6 Monate nach § 37 sind noch nicht verstrichen.

Siehe § 37 TVöD
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