03.08.2011, 11:44
Liebes Forum,
ich war die 2 Hälfte meines Berufslebens Beamter in Niedersachsen und in der 1. Hälfte Angestellter. Aus dieser Zeit beziehe ich eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und eine Firmenrente (Firmenaltersversorgung) meines ehemaligen Industrie-Arbeitgebers.
Unter Berufung auf § 55 BeamtVG will mir die pensionszahlende Oberfinanzdirektion auch die Betriebsrente auf die Pension anrechnen und einen überzahlten Gehaltsbetrag zurückfordern.
Meine Frage: Gehören Betriebsrenten zu den nach § 55 BeamtVG anzurechnenden Renten? Wenn ja, unter welchen der 4. Punkte von § 55 fallen sie? Mein ehemaliger Betrieb ist bis heute keine berufsständische Versorgungseinrichtung, sondern ein Industrieunternehmen.
Mit herzlichem Gruß
Pensionär
ich war die 2 Hälfte meines Berufslebens Beamter in Niedersachsen und in der 1. Hälfte Angestellter. Aus dieser Zeit beziehe ich eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund und eine Firmenrente (Firmenaltersversorgung) meines ehemaligen Industrie-Arbeitgebers.
Unter Berufung auf § 55 BeamtVG will mir die pensionszahlende Oberfinanzdirektion auch die Betriebsrente auf die Pension anrechnen und einen überzahlten Gehaltsbetrag zurückfordern.
Meine Frage: Gehören Betriebsrenten zu den nach § 55 BeamtVG anzurechnenden Renten? Wenn ja, unter welchen der 4. Punkte von § 55 fallen sie? Mein ehemaliger Betrieb ist bis heute keine berufsständische Versorgungseinrichtung, sondern ein Industrieunternehmen.
Mit herzlichem Gruß
Pensionär