Anrechnung der Ausbildungsjahre
#1

Hallo,
ich schließe zum 16.06.2022 meine Ausbildung ab. Die Übernahme ist geregelt. Allerdings weiß ich nicht, ob die Ausbildungszeit mit angerechnet wird. Und ich nicht in der 1. Stufe beginne. Ich werde in die Abteilung/ Bereich übernommen, in dem ich meine Ausbildung gemacht habe.
Vielleicht kann mir jemand dazu etwas sagen.
Verhandeln wird ja vermutlich auch nicht gehen.

Lieben Dank
Elisa
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#2

Für die Stufenzuordnung sind grundsätzlich nur Zeiten der Berufsausübung maßgebend und damit Zeiten der Berufsausbildung nicht. Siehe § 16 TVöD VKA bzw. Bund oder TV-L, sofern einer dieser Tarifverträge zur Anwendung kommt.
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#3

Vielen Dank!
Bei uns sind die Einstellungskriterien in der Stundenzahl und un- bzw. befristet von der Abschlussnote abhängig. Nun werde ich schlechter als 1,5 abschließen und werde nur für 38 Stunden eingestellt. Dies mindert ja das Entgeld. Nun hätte ich mich mit der Verhandlung an die Einstufung gewagt. Gern hätte ich die 3 Jahre Ausbildungszeit mit angeführt.... Naja, mal schauen, ob ich was erreiche.
Vielen Dank und schönes Pfingsten.
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