Ich bin seit einiger Zeit in einer kirchlichen, öffentlichen Verwaltung in der Entgeltstufe 4 eingestuft und werde nach TV-L bezahlt. Nun werde ich vermutlich in die kommunale Verwaltung wechseln. Die Bezahlung erfolgt nach TVÖD-VKA. Kann meine Entgeltstufe 4 problemlos übertragen werden? Welche Möglichkeiten gibt es?
Geht es um die Entgeltgruppe oder die Stufenzuordnung? Entgeltgruppe folgt aus den übertragenen Aufgaben. Was vorher war spielt keine Rolle.
Stufenzuordnung kann grundsätzlich verhandelt werden. Unbedingt vor Vertragsabschluss klären.
Mir geht es nur um die Stufenzuordnung.
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Moin,
genau Stufenzuordnung ist Verhandlung, ich kann nur für den TV-L sprechen aber beim TVöD dürfte es sehr ähnlich sein.
Um einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Stufe zu erreichen müsste man nach weisen können das man exakt die gleiche Tätigkeit schon wo anders gemacht hat.
Was faktisch nicht möglich ist. Da sind die Grenzen leider sehr enge. Aber sehr häufig erkennen die Arbeitgeber doch etwas an besonderes wenn sie dringend Leute suchen und es plausibel ist.
Also freundlich nachfragen lohnt sich.