Angestellter in ein Beamtenverhältnis
#1

Hallo zusammen,

ich bewerbe mich gerade auf eine Stelle, die entweder nach Angestellten Tarif oder Beamtenbesoldung bezahlt wird.
Da ich frisch von der Fachhochschule komme, kann ich nur Angestellter werden. Falls ich den Job bekomme, gibt es die Möglichkeit eine Beamtenprüfung abzulegen, um doch noch als Beamter eingestellt zu werden?

Falls es so eine Prüfung gibt, werden dann wieder die uralten Abitur Noten mit einfließen ?

Vielen Dank für die Antworten !
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#2

Nun, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden! Grundsätzlich gibt es aber immer die Möglichkeit eine Beamtenlaufbahnprüfung zu machen. Dazu muss aber erstmal der Arbeitgeber das mitmachen (es entstehen ihm dazu ja Ausbildungskosten und auch muss die Stelle im Stellenplan beantragt und vom Ministerium genehmigt werden) und weiter musst du alle von deinem Bundesland vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben. Üblich sind das 2-3 Jahre Berufspraxis, persönliche Eignung und noch ein paar andere Dinge.

Grundsätzlich ist es also möglich, aber glaub ja nicht, dass du da mal kurz 2-3 schnelle Prüfungen machen kannst und schwupps Beamter bist. Das dauert schon ein paar Jährchen, zumal du erst ne Zeit dann Beamter auf Probe wirst. Es macht auch grundsätzlich einen Unterschied welche Laufbahn das dann ist, also mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst. Beim gehobenen Dienst zB. ist es Voraussetzung, dass man Abitur und ein Studium gemacht hat, davon müssen dann auch Zeugnisse vorgelegt werden. Wichtig ist dabei aber nur, dass du das Abitur hast, glaube nicht, dass dort Einzelnoten dann eine Rolle spielen. Aber das sieht jeder Arbeitgeber anders, legt jeder anders seine Wertpunkte an.

Ich hoffe das hilft dir erstmal ein Stück weit. Als Tip würd ich mal nach den Landes-Beamtengesetzen für dein Bundesland googeln. Nach der Laufbahnverordnung, da findest du die Voraussetzungen und nach dem Beamtengesetz. Pass aber auf, dass du eine neuere Version erwischt, da sich meines Wissens nach grad Anfang 2009 die Beamtengesetze in vielen Bundesländern geändert haben.
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