Angestellte kandidiert als Beamtenvertreter
#1

Hallo,
bei uns in Meck-Pomm stehen die PR-Wahlen an. Da sich kein Beamtenvertreter gefunden hat, wurde nun ein Angestellter davon überzeugt, als Beamtenvertreter zu kandidieren.
Was bedeutet das für das Wählerverzeichnis?
Bleibt dieser Angestellte wahlberechtigt zur Vertretung der Angestellten oder wählt er als Beamtenvertreter nun auch die Vertretung der Beamten?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen!
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#2

Kann ich mir nicht vorstellen dass dies zulässig ist.

Wenn eine Gruppe von ihrem Recht, im PR vertreten zu sein, keinen Gebrauch macht, verlieren die Angehörigen dieser Gruppe ihren Anspruch auf Vertretung und damit auch ihr Wahlrecht.
Der Sitz im PR würde dann auf die andere Gruppe fallen.
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#3

Völlig unmöglich. Roland hat Recht. In diesen Fällen verliert die Beamtengruppe ihr Mandat und kann nicht mehr wählen. Der entsprechende Sitz fällt der anderen Gruppe (AN) zu.
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#4

Doch bei uns in MV ist dies möglich nach PersVG § 14 Vertretung der Gruppen
(4) Jede Gruppe kann auch Angehörige anderer Gruppen vorschlagen und wählen. Die Gewählten gelten als Angehörige derjenigen Gruppenvertretung, für die sie vorgeschlagen sind.
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#5

Die Person wählt selber in der Gruppe der Tarfbeschäftigten (kann sich also nicht selber wählen).
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#6

Ja genauso haben wir es dann auch gehandhabt.
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