Anerkennung von Reisezeiten
#1

Folgender Fall:
- Externe Fortbildung von Donnerstag morgen - Freitag Mittag
- Anreise am Mittwoch Abend
- Rückreise am Freitag Mittag

Die Hinfahrts- und die Rückfahrtszeiten werden nicht als Arbeitszeit anerkannt. Ist das rechtlich ok ?
Zitieren
#2

Soweit mir bekannt, wird es im öffentlichen Dienst so umgesetzt, daß für die Fortbildungszeit, die übliche tägliche Arbeitszeit zur Anrechnung kommt, bspw. 7,7 Std in der 38,5 Std. Woche bei 5 Arbeitstagen. Anrechnung der Fahrzeit fällt nicht an, so erlebe ich es. Das kann schon einmal seltsam sein, wenn 2 Mitarbeiter dieselbe Fortbildung besuchen, jedoch der eine regelmäßig lediglich 6 Std./ Tag arbeitet, erhält er diese angerechnet, der andere wiederum 7,7 Stunden. Ob dies alles korrekt, fair oder geltendes Recht Interpretationsspielräume zuläßt, kann ich nicht beantworten. Mein Beispiel bezieht sich auf einen kommunalen Arbeitgeber, ca. 3000 Mitarbeiter, GmbH.
Zitieren
#3

...
so stehts im Tarifvertrag:
(9.1) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärti-gen Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. 3Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschrei-tenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleiten-der Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. 4Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen. 5Soweit Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber nach eigenen Grundsätzen verfahren, sind diese abweichend von den Sätzen 1 bis 4 maßgebend.5

Eigentlich eindeutig. Eine für AN günstigere Auslegung ist immer ok.
Grüße Pumukel
Zitieren
#4

Es sei denn der Bezirkstarifvertrag in Schleswig-Holstein greift. Hier ist Fahrtzeit gleich Arbeitszeit, aber nur Fahrten innerhalb von Schleswig-Holstein.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Public Management - Fernstudium - Anerkennung?
- Anerkennung Abschlüsse Angestelltenlehrgang II
- Anerkennung AL II in allen Bundesländern ?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers