Amtszulage mittlerer Dienst A9 - FN IX
#1

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob sich diese Zulage nach der speziellen Stelle richtet, die man innehat und ob man die Zulage dann bei einem Stellenwechsel wieder verlieren kann.
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#2

Moin,

die A 9 mit Az bleibt (zumindest in Niedersachsen) erhalten, wenn man die Stelle wechselt. Etwas anderes ist gegeben, wenn man aus der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2 durch Praxis-/Verwendungsaufstieg wechselt und in der Laufbahngruppe 2 das Amt A 11 bekleidet. Dieses wäre an die Stelle gekoppelt.

Grüße
1887
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#3

Guten Morgen,

die Gewährung der Zulage ist in NRW wie eine Beförderung unbefristet und ruhegehaltsfähig.

Sie geht nur bei einem Laufbahnwechsel und Beförderung nach A10 gD verloren.

Gruß
smokie
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#4

Hallo Zusammen,
Möchte diesen Thread nochmal aktivieren. Die Antwort von Smokie klingt so , also könnte bei Aufstieg von A9mD (mit Amtszulage) in den gD eine Beförderung direkt nach A10 erfolgen? Wäre das keine Sprungbeförderung? Oder berechtigt die Amtszulage dazu, daß das Eingangsamt A9 gD nicht durchlaufen werden muss? Wir haben hier bei uns einen solchen Fall. Der Beamte würde durch Beförderung nach A9gD seine Amtszulage verlieren und wäre fin. schlechter dran als vorher... ZUmindest für ein Jahr bis zur Beförderung nach A10 . Danke vorab für Eure Hilfe !
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#5

Guten Tag,

das ist alles so richtig, jedoch gibt es (zumindest in NRW) eine Ausgleichszulage, damit
es nicht zu einer Gehaltseinbuße kommt. Das wusste unser Personalchef auch nicht und hat
daher beim Landespersonalausschuss eine Sprungbeförderung beantragt. Die haben dann auf
die Ausgleichzulage hingewiesen. Diese Zulage fällt dann nach einem Jahr und der Beförderung nach A10 g.D. natürlich weg.

Gruß
smokie
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#6

Danke Smokie, vielleicht kann noch jemand sagen aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Ausgleichzulage gezahlt wird????
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#7

Hallo,

§ 13 Bundesbesoldungsgesetz

Gruß
smokie
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#8

DANKE
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