Amtszeit
#1

Wir sind eine kleine Stadt in Thüringen. 2021 wurde ein neuer Personalrat gewählt, weil sich die Stadt und die Verwaltungsgemeinschaft 2020 getrennt haben. Nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat 5 Jahre Amtszeit. Ich habe den Personalrat gefragt, wann sie dieses Jahr 2026 eine Neuwahl durchführen wollen.Der Personalrat antwortete mir, dass sie eine Neuwahl erst 2027 durchführen. Das wäre eine Amtszeit von 6 Jahren. Nun zu meiner Frage. Ist das so gesetzlich richtig?

Danke in voraus.

mgc
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#2

"Ist das so gesetzlich richtig?"
Ja, § 27 (4) ThürPersVG
(4) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Personalratswahlen festgelegten Zeitraumes eine Personalratswahl stattgefunden, gilt sie nur bis zum nächsten gesetzlichen Wahltermin, es sei denn, dass die Amtszeit des Personalrats zu Beginn des gesetzlichen Wahltermins noch nicht ein Jahr betragen hat. In diesem Fall ist der Personalrat erst zum übernächsten gesetzlichen Wahltermin zu wählen.
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