Amtsarzt aufsuchen ohne Anordnung?
#1

Zunächst mal ein lustiges "Hallo" in die Runde.

ich bin seit 23 Jahren als Beamter auf LZ bei einer großen kreisfreien Stadt in NRW beschäftigt. Tatorte und ein Unglück prägen den Ruf der Stadt. Dies nur zur Erklärung wo ungefähr sich meine Leidensgeschichte abspielt. Tatorte und Unglück haben damit aber nichts zu tun.

- Seit 1999 plagen mich immer wieder Nierensteine. Diese führten bis 2015 regelmässig zu Ausfallzeiten von ca. 60 - 100 Tagen im Jahr.
- In 2015 kam eine Nahrungsmittelunverträglichkeit hinzu.
- Diese schwer zu diagnostizierende Krankheit führte im Jahr 2015 zu annähernd über 240 Krankheitstagen.
- Im Jahr 2016 konnte ich nach der Diagnose eine Verbesserung auf ca. 140 Krankheitstagen herbeiführen.
- Im Jahr 2017 sind es nun noch 122 gewesen.

Das Personalamt hat nun in einem Personalgespräch im Oktober 2017 mit mir vereinbart, dass ich beim Amtsarzt vorstellig werden soll, um zu prüfen, ob die Behandlungen, die mir von meinen Ärzten angeboten werden noch verbesserungswürdig sind. Damit habe ich mich einverstanden erklärt.

Nachdem ich dann im November leider wieder einen Nierenstein hatte, der sich nicht so richtig auf den Weg nach draußen machen wollte und der zu einer längeren Krankmeldung geführt hat, hat mich am Vorabend zu Weihnachten das Einladungsschreiben des Amtsarztes zu einem Termin Ende Januar erreicht. Darin wurde als Betreff "Amtsärztliche Untersuchung bezüglich der Dienstunfähigkeit" angegeben.

Nach telefonischer Rücksprache mit der Personalsachbearbeiterin hat diese aufgrund der "wieder aufgetretenen längeren Krankmeldung" die "Vereinbarung zur Untersuchung", die ja so mit dem Personalrat abgestimmt war, um den Punkt der Begutachtung der Dienstfähigkeit bzw. Teildienstfähigkeit erweitert. Und dies ohne den Personalrat oder mich darüber zu informieren.

Eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung habe ich bis dato NICHT erhalten. Auch habe ich zu keiner Zeit im Jahr die "3 Monate in 6 Monaten"-Definition aus § 26 BeamtstG überschritten.

Kann sie das machen? Muss ich ohne Anordnung zu dem Termin überhaupt erscheinen? Wer kann mir einen guten Rechtsanwalt empfehlen? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage?
Zitieren
#2

Vermutlich etwas entfernt, aber ich habe mit Rechtsanwalt Burkhard Zurheide aus Bielefeld gute Erfahrungen gesammelt.
Zitieren
#3

In ähnlicher Sache?
Zitieren
#4

Nein, aber auch im Beamtenrecht.
Zitieren
#5

..die amtsärztliche Untersuchung zum Zwecke der Begutachtung der Dienstfähigkeit ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit...es bedarf hierzu eine entsprechende Vorlage an den PR und seine Zustimmung...

...also sofort den Kontakt zum PR aufnehmen...
Zitieren
#6

(04.01.2018, 09:24)was_guckst_du schrieb:  ..die amtsärztliche Untersuchung zum Zwecke der Begutachtung der Dienstfähigkeit ist eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit...es bedarf hierzu eine entsprechende Vorlage an den PR und seine Zustimmung...

...also sofort den Kontakt zum PR aufnehmen...

einfacher gesagt als getan. Sind alle noch im Urlaub bis zum 08.01. und ich mach mich natürlich wegen der Angelegenheit total verrückt.
Obwohl ich echt glaube, psychisch sehr stabil zu sein kann ich Nachts nach dieser Ankündigung kaum noch schlafen.

Mir stellt sich ja die Frage, selbst wenn der PR seine Zustimmung gibt, ob nicht das Fehlen einer Anordnung mir gegenüber direkt nicht schon zur Unrechtmäßigkeit der Beauftragung des Amtsarztes führt. Ich selbst habe nämlich nichts erhalten außer der Einladung des Amtsarztes.

Ich habe natürlich im Internet recherchiert und da heißt es:

Die Behörde muss die tatsächlichen Umstände, auf die sie die Zweifel an der Dienstfähigkeit stützt, in der Aufforderung angeben. Der Beamte muss anhand dieser Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind. Er muss erkennen können, welcher Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung herangezogen wird. Die Behörde darf insbesondere nicht nach der Überlegung vorgehen, der Adressat werde schon wissen, „worum es geht“.

und weiter:

Ferner muss die Anordnung Angaben zu Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung enthalten. Die Behörde darf dies nicht dem Arzt überlassen. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Beamte einer fachpsychiatrischen Untersuchung unterziehen soll. Erhebungen des Psychiaters zum Lebenslauf des Beamten, wie etwa Kindheit, Ausbildung, besondere Krankheiten, und zum konkreten Verhalten auf dem Dienstposten stehen dem Bereich privater Lebensgestaltung noch näher als die rein medizinischen Feststellungen, die bei der angeordneten Untersuchung zu erheben sind. Deshalb sind die mit einer solchen Untersuchung verbundenen Eingriffe in das Recht des Beamten aus Art. 2 Abs. 2 GG wie auch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig weitgehend (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 a.a.O. S. 82 ff.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 17).

Nur wenn in der Aufforderung selbst Art und Umfang der geforderten ärztlichen Untersuchung nachvollziehbar sind, kann der Betroffene auch nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind.


Ich habe aber gar keine Anordnung/Aufforderung persönlich erhalten, sondern nur das Einladungsschreiben des Amtsarztes, in dem weder Art und Umfang noch irgendwas anderes mitgeteilt wird.

Ist doch so wohl ein Witz, oder?

Ich kann auch einfach den Gedankengang:

"Personalgespräch -> Vereinbarung zur Untersuchung zwecks Optimierung der Behandlung -> der Beamte wird wieder krank -> also kann das P-Amt Dienstunfähigkeit oder Teil-Dienstunfähigkeit mit in die Untersuchung einfliessen lassen"

nicht wirklich nachvollziehen.

Hat die P-Sachbearbeiterin nun gedacht, dass ich nach dem Gespräch wie durch ein Wunder geheilt bin und keine Nierensteine mehr nachproduziere und meine Probleme mit der Nahrungsmittelunverträglichkeit sich in Luft auflösen?
Ich fühle mich echt willkürlich behandelt und wie in ´ner Bananenrepublik.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Amtsarzt
- Amtsarzt
- Termin beim Amtsarzt schon jetzt vereinbaren?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers