Amtsarzt
#1

Hallo zusammen, 

in der Hoffnung, dass sich jemand hier mit dem Thema Amtsarzt besser auskennt. Und zwar ist mein Problem, dass ich im Jahr 2023 einen Schlaganfall erlitten habe. Und infolgedessen war ich von März 2023 bis Juni 2023 krank geschrieben. Zum Glück habe ich keine bleibenden Schäden zurückbehalten. Diese einzige Einschränkung die daraus resultiert ist, dass ich eine Nachtdienstbefreiung von FA erhalten habe. Diese besagt, dass ich meinen Dienst in der Zeit von 12-20 Uhr verrichten kann. Seither befand ich mich im Rahmen der o.g. Dienstzeit immer im Dienst. 

Jetzt nach 8 Monaten soll ich zu einem Gespräch bei einem Amtsarzt vorgeladen werden. Die Begründung erschließt sich mir nicht. Ich weiß vom PR meiner Behörde, dass die Vorlage demnächst besprochen werden soll. 

Meine Fragen diesbezüglich sind nun, was mich erwartet bei der amtsärztlichen Untersuchung. 
Die Dienstzeit war bisher nie ein Problem. 
Ich möchte auch nicht zur Ruhe gesetzt werden. 

Meine persönlichen Eckdaten lauten: 
38 Jahre alt, A9 (mD), Kommunalverwaltung NRW

Ich freue und bedanke mich vorab auf viele Antworten zu diesem speziellen Thema. 

Horrido !
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#2

"Die Begründung erschließt sich mir nicht."
Was wird denn als Begründung genannt.

Warum führt eine Nachtdienstbefreiung zu einer Einschränkung der Arbeitszeit auf 12-20 Uhr?
Denkbar, dass der Dienstherr den Aspekt überprüfen will.
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#3

Vielen Dank für die Antwort. Ich kann auch leider nur vermuten, und zwar bestehen wir in unserem Wirkungskreis aus 3 Beschäftigten. Einer meiner Kollegen hat nun zum 01.04.24 gekündigt. Sodass eine Kollegin in den Abendstunden eingesetzt ist. Und ich halt aufgrund der Befreiung von 12-20 Uhr. Nachdem nun der Kollege gekündigt hatte, kam dann der Gedanke des Personalamtes auf, mich zum Amtsarzt zu schicken. Angeblich würde man das mit jedem/jeder machen, aber mir ist kein derartiger Fall bekannt. Man muss wohl dazusagen, dass der neue Personalchef kein Freund von unserer Tätigkeit ist.
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