Amtsärztliche Untersuchung
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Hi,

ist es im öffentlichen Dienst, unabhängig vom Bundesland, eigentlich üblich (Pflicht) sich vor dem Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsvertrages als wissenschaftliche/r MitarbeiterIn, einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen? Und wenn ja, entscheidet der Arzt letztendlich über die "Tauglichkeit" oder hat der "Arbeitgeber", also die öffentliche Einrichtung da was mitzureden?

Vielen Dank und Viele Grüße,

Michael
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