Amtsärztliche Untersuchung Beamte
#1

Infolge eines schweren Unfalls ist mein Kollege (er ist ein älterer Beamter u. mein Vertreter) seit 5 Monaten krankgeschrieben u. wurde auf Betreiben unserer Dienststelle vor wenigen Tagen zum Amtsarzt vorgeladen. Nach einer kurzen Untersuchungen meinte der Mediziner, dass sich der Beamte von seinem behandelnden Facharzt mindestens nochmals 4 Monate (keinen Tag weniger !) krankschreiben lassen solle. Diese "vier Monate" betonte der Arzt dabei in auffallender Weise immer wieder, von einer Frühpensionierung war aber keine Rede.
Nun kann ja meines Wissens der Dienstherr Beamte in den vorzeitigen Ruhestand schicken, wenn diese mind. 3 Monate erkrankt sind und keine Heilungschancen innerhalb der nächsten 6 Monate bestehen. Die gleiche Konstellation hätten wir dann aber auch bei der bereits erwähnten 5-monatigen Erkrankung + weitere 4 Monate Krankschreibung.
Kann es sein, dass hier Dienstherr / Amtsarzt irgendwas im Schilde führen?
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#2

Ich kenne mich mit dem Recht der Frühpensionierungen nicht aus, weiß aber, dass Amtsärzte von den Kommunen im Vorfeld bearbeitet werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Manche Amtsärzte sind dafür empfänglich, andere nicht. In diesem Fall könnte das Ziel Frühpensionierung lauten.
Wenn Ihr Kollege also nicht zwangspensioniert werden möchte, sollte er mit den Krankschreibungen vorsichtig sein. Vielleicht kann er sich zwischendurch immer mal wieder zur Arbeit schleppen. Oder die Krankschreibungen beziehen sich auf andere Erkrankungen, dann dürften die Voraussetzungen ja auch nicht vorliegen.
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