Abteilungsleitung ( Dipl.Ing. Architekt FH )
#1

Hallo zusammen,
vielleicht gibt es hier eine Antwort.
Ich habe seit fast zwei Jahren eine Abteilungsleitung übernommen. Es wurde keine EG eingeteilt, man musste eine Höhergruppierung beantragen. 
Ich erteile das gemeindliche Einvernehmen (also Bauplanungsrecht) und habe 3 Sachbearbeiter unter mir. Bisher war ich im 9b eingruppiert. Das bin ich immer noch. Ich erteile das gemeindliche Einvernehmen kein Bauausschuss. 
Jetzt meine Frage : wie wird so etwas wohl vergütet?
So langsam komme ich mir etwas blöde vor weil ich schon in diesem Jahr vor ca 6 Monaten mein Interview mit der Firma Kubus hatte und nichts passiert. 
Hat jemand eine ähnliche Stelle, die bewertet worden ist und dies vielleicht in Schleswig Holstein? Über eine Antwort würde ich mich freuen!
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#2

Die Zuständigkeit der Abteilung ist alleine das gemeindliche Einvernehmen? Ansonsten ist es für die Beurteilung der Eingruppierung schon nötig die Aufgaben näher zu beschreiben.
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