Abschlussprüfung NDS 2011
#16

Mir ist jetzt kein Fall bekannt, wo wir §§48,49 VwVfG mit §11 Nds.SOG prüfen
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#17

Hallo,

also ich bin am NSI Oldenburg.

Auch in unserem Haus wird heiß spekuliert, was wohl geprüft wird am Montag und Dienstag.

Unsere Spekulationsfavoriten:
Prüfungsbereich: NKR, KLR, BÖV, INV (war wohl klar)
wahrscheinlich: Üpl, BAB, Kostenvergleichsrechnung

Dann wohl ATR - ordentliche Kündigung ???
BGB - wohl Sachmangel / Schadensersatz in die Richtung..
AVR

also, das wären so unsere Ideen.
Und ich sehe, das deckt sich ja ein wenig..
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#18

also mir ist auch nicht bekannt wo wir den §48 vwvfg mit dem 11er SOG geprüft haben ..... leute ihr müsst euch hier nicht verwirren lassen ....
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#19

Hat irgendein Dozent angedeutet, was auf jedenfall nicht dran kommt in unseren vermuteten Fächern?

Bei uns z.B. Privatrecht = es könnte wohl SchE statt der Leistung nach §437 Nr.3 Alt.1 nicht dran kommen (großer und kleiner SchE)

Wie ist es bei euch? Wie ist es mit den anderen Fächern?
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#20

Ach gottchen, man muss doch nicht jedes mal genau den gleichen Fall vorher mal selbst geprüft haben, dann kann man zur Arbeit ja gleich die Lösungsskizze dazulegen.
Aber man hat §11 Nds.SOG und §48 VwVfG einzeln gemacht, daher ist es auch ein leichtes den §11 als Grund VA im §48 zu prüfen.
Ist ja auch nur eine von mehreren Möglichkeiten, kann genauso GewO, GastG, NBauO, etc. als Grund VA im 48 / 49 dran kommen, §11 ist halt nur öfters dran.
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#21

Also ich bin am Studieninstitut in Hannover. Ich weiß nicht was ihr alle mit ATR habt. Woher habt ihr die Vermutung? Einer unser BEA-Dozent hat erwähnt, dass er eine Klausur in Beamtenrecht stellen musste. Ich würde eher das lernen, als ATR.
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#22

bei uns wurde heute angedeutet, dass bgb wohl geschrieben wird... ansonsten denken wir atr, verwaltungsrecht und die fächerübergreifende eben...

wir schaffen das schon (;
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#23

Also zum Thema Beamtenrecht:

Unser Dozent in ATR meinte, dass wir unsere Beamtenrechtsdozenten wohl nicht bestechen bräuchten, weils uns eh nichts bringt.
Und wir mussten unbedingt noch ordentliche Kündigung durchnehmen.

Bestechungsgedanke:
Also nicht wirklich im Sinne von Bestechen. Wir haben rumgescherzt von wegen Geschenkkörbe und sowas..und so kam das zustande...
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#24

Also ich kann nur soviel sagen, dass uns gesagt wurde, BEA sollten wir beim Lernen sehr genau berücksichtigen.
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#25

Mh. Naja.
Ich find beides nicht so schwer. Solang man die richtigen Paragraphen hat, kann da nix schief gehen..
Beamtenrecht ist meistens eigentlich nur Schreibarbeit..
Aber ich könnte wirklich schwören, dass ATR drankommt..
weil unser Dozent eben auch meinte, dass wir unbedingt noch ordentliche Kündigung machen müssen..
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#26

Es kann doch auch in Kombination dran kommen :p
Wobei ich auch eher nur an ATR glaube, so wie sich das bislang angehört hat.
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#27

Also ich vertraue da auf unseren Dozenten und lerne Beamtenrecht. Unser ATR-Dozent sagte auch zu uns dass wir uns nicht zu große Sorgen machen brauchen, also zu denen die in der Kursklausur schlecht abgeschnitten haben, weil ja vielleicht auch Beamtenrecht drankommen kann. Das ganze dann eben mit einem Augenzwinkern Wink
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#28

leute lernt atr dann ist alles tutti paletti...
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#29

Warum so viele Gerüchte um nichts ?

Der Eine sagt es kommt dran der andere sagt es kommt nicht dran.

Finanzen ist klar : Apl, Kostenvergleich, Optimale Bestellmenge, Marketing definieren....

Privatrecht : Bestimmt Fall zu § 437 ! Nacherfüllung oder Rücktritt

Minderung wäre zu überflüssig......

Denkbar wäre noch höchstens Statt der Leistung und Verzögerungsschaden !

Verwaltungsrecht ganz klar § 48 oder 49, was sonst ?

Personalwesen : von mir aus Arbeitsrecht, genauso einfach ist auch Beamtenrecht..... ich hoffe es kommt Beamtenrecht mit dran.. einer muss ja die Punkte machen

Viel Erfolg
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#30

Lustig, dass bei uns Investitionsrechnung eher ausgeschlossen wurde. D.h. doch weder Gewinnvergleichsrechnung noch Kostenvergleichsrechnung.. Am besten man vertraut auf nichts und lernt einfach alles..so ätzend es auch ist .__.
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