Abschlussprüfung 2019 NDS

(27.05.2019, 12:21)Gast schrieb:  Ich habe gewerbsmäß und Gefahr nicht definiert... außerdem hab ich Anhörung nicht erforderlich nach Absatz 2 Nr.1...
glaubt ihr, dass das trotzdem reicht?

Wenn der Rest OK ist, wirds wohl für min. 5 Punkte trotzdem reichen...
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hat jemand wasserdichte Informationen, was morgen in Privatrecht geschrieben wird? Vielleicht so ungefähr? Sind ja schon ziemlich viele Aufbaumuster.. und wie finde ich am besten heraus, welche Rechtsgrundlage ich nehme?
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Komme die Anordnung erlassen werden?
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Konnte... die Anordnung erlassen werden?
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(27.05.2019, 12:42)Gast schrieb:  hat jemand wasserdichte Informationen, was morgen in Privatrecht geschrieben wird? Vielleicht so ungefähr? Sind ja schon ziemlich viele Aufbaumuster.. und wie finde ich am besten heraus, welche Rechtsgrundlage ich nehme?

Ja, aber die ersten 4 TBM sind doch bei allen gleich!?

Also Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz bei den dreien.

Soooo kompliziert ist das ja nun auch wieder nicht...
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(27.05.2019, 12:22)Gast schrieb:  1x Note 5 aber gesamt über 20  Punkte - keine Nachprüfung

2x Note 5 aber gesamt über 20 Punkte - Nachprüfung um eine auszugleichen

Also wenn man 1x note 5 hat aber gesamt über 20 Punkte hat ohne Ausgleichen zu können ( zb 2,10,8,7 = 27 ), hat man dann auch bestanden?
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Du musst auf mindestens 20 Punkte kommen und darfst in keiner Klausur 0 oder 1 Punkt haben (bei einer 6 quasi ist man direkt durchgefallen und muss alle 4 in einem halben Jahr nochmal schreiben). Bei zwei Klausuren mit der Note 5 kann man eine ausgleichen, damit man dann noch bestehen kann.
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Also ja, dann hat man bestanden ?
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Ohne ? *
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(27.05.2019, 13:22)Gast schrieb:  Ohne ? *

A020 A020 A020 A020 A020 A020 A020 A020 A020
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Ich schau mir für morgen auf jeden Fall die Nacherfüllung in Verbindung mit dem Werkvertrag an... Das haben wir in den letzten Tagen vor der Prüfung besonders oft gemacht
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Gibt es bei der Nacherfüllung i.V.m. dem Werkvertrag Besonderheiten? Haben das leider nie besprochen.
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(27.05.2019, 13:57)Gast schrieb:  Gibt es bei der Nacherfüllung i.V.m. dem Werkvertrag Besonderheiten? Haben das leider nie besprochen.

Vom Aufbau ist dies ähnlich, die Paragraphen ändern sich allerdings.
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Wäre es möglich dass jemand schreibt wie man genau beim Werkvertrag vorgeht , wir haben es leider nie besprochen
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Es hieß an dieser Stelle doch vor kurzem noch, dass der Werkvertrag auf der "Negativliste" steht und somit nicht Prüfungsrelevant ist!?
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