Privatrecht 280 I und 241 II Kaufvertrag mit Stellvertretung und nebenpflichtverletzung
AVR 70a I
Musste man auf 249 noch haarklein eingehen oder reicht es, wenn man schreibt, dass sich Art und Umfang des SE nach 249 richten? Denn die 150 Euro waren ja in der Fallfrage schon vorgegeben?!
Ja reicht kurz anschneiden
Jahrmarkt könnte man auch begründen!
Nein auf 249 ist nicht haarklein einzugehen, da die TBM ja schon vorher eigentlich geprüft wurden.
Lediglich nennen, dass er auch causal für den Schaden verantwortlich ist.. ich hab auch noch geschrieben das andere Kausalitätsmöglichkeiten nicht ersichtlich sind. Und vorher auch eben nennen dass er sich versucht zu exkulpatieren, was aber nicht geht weil eben nur weil er den Stuhl bis zum Bürgerm bringt er von Nebenpflichten befreit ist.
Ist es schlimm, wenn man nicht geprüft hat, um welche Art Markt es sich handelt, sondern das Vorliegen eines Marktes nach Par. 64-68 aus der laut BH gegebenen Festsetzung i.S.d. Par. 69 GewO geschlossen hat? Hätte jetzt nicht gedacht, dass das irgendwie problematisch wäre.
Exkulpatieren?
Exculpieren! Oder auch die Exculpation.
In Privatrecht hatte ich die Invitatio ad Offerendum gar nicht angesprochen, weil ja nur im Antrag die Rede davon war, sondern fing gleich mit Antrag und Annahme an und ging dann erst zur wirksamen Stellvertretung über. Die IaO nicht zu prüfen macht aber nicht viel aus am Ende oder?
Meines erachtens war es ziemlich überflüssig noch großarig auf den Markt einzugehen. Laut Bearbeitungshinweis war die Festsetzung nach §69 GewO ordnungsgemäß erfolgt. Wenn das der Fall ist liegt auch eine Veranstaltung nach den §64-68 vor, denn das ist da Tatbestandsmerkmal. Was sollte der Hinweis sonst
den Markt musste man gar nicht auseinandernehmen, da Bearbeitungshinweis stand, dass hinsichtlich dieser Veranstaltung alles in Ordnung war. Nur kurz feststellen. Sofortiger Vollzug habe ich nicht erwähnt. Einfach ganz normaler Entscheidungsvorschlag. Das müsste ausreichen.
Könnte es in AVR möglich gewesen sein, dass die Ausführungen zu den Pappbechern und zu den Bestimmungen der Feuerwehr sachfremde Erwägungen waren?
Also ich finde das gar nicht so dumm mit 823 BGB. Ich saß zunächst eine halbe Stunde und habe überlegt was ich machen soll.. Solch einen Fall hatten wir nie besprochen. Alle Klausuren liefen überraschen sehr gut bei mir außer Privatrecht. Nach der halben Stunde dachte ich mir dann Hmm
? Es sind nur vertragliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.. Finde ich ziemlich unglücklich formuliert. Ich war so aufgeregt das zunächst nur 823 i.V.m 249 ff. geprüft habe. In dem letzen 20 Minuten habe ich mir die Hand wund geschrieben in dem ich noch den Kaufvertrag und die Stellvertretung geprüft habe. Die Klausur war echt scheiße. Wer rechnet denn damit, dass wir Stellvertretung prüfen müssen?! Zumal das Thema der Zwischenprüfung war.. Habe mich ehrlich gesagt gefragt wieso wir die sachmängel also Minderung und Rücktritt so ausführlich und so lange besprochen haben, wenn es leibten juckt. Auch viel aufwändige SE Fälle.. Und dann kommt sowas dummes dran -.-' naja. Hoffen wir mal das es für 2 punkte gereicht hat und dir Prüfung trotzdem bestanden ist.