Abschlussprüfung 2014 NDS

823 BGB ist eben nur deliktischer Anspruch und kein vertraglicher Anspruch, denn die Tatbestandsmerkmale Schuldverhältnis und Pflichtverletzung fehlen.
Zitieren

Doch, wenn ausdrücklich drin steht, das nur vertragliche Ansprüche zu prüfen sind, dann braucht niemand mit 823 und Deliktsrecht kommen. Tut mir Leid
Und Stellvertretung sollte halt mitlerweile drin sekn
sein. Vorallem da die Privatrechtsklausuren immer einen Kommunalbezug haben sollen, kann man das schon fast erwarten.
Zitieren

Ich habe die Unzuverlässigkeit nach 4 NGastG definiert und da steht ja dass er u.a. dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten müsste. Die anderen Tatsachen begründen dann keine Unzuverlässigkeit. Ich war jedenfalls der Ansicht.
Zitieren

Naja für die, die 823 geprüft haben und 275 und 249ff. + Kaufvertrag + Stellvertretung wird es wohl für 2-3 punkte reichen, oder? Wenn die anderen Prüfungen bestanden sind, und hier 2-3 punkte ist es ja trotzdem im Gesamtpaket bestanden.. Ich weiß das ich (wie auch immer ich auf diesen Trichter gekommen bin) in der Zwischenprüfung Anfechtung geprüft habe und trotzdem auf 6 punkte gekommen bin..
Zitieren

Die kriegen sogar mehr Punkte. Kaufvertrag macht meist 40 Prozent der Prüfung aus Wink also keine Bange.
Zitieren

Tja, ich hab verkackt und viele mit mir. Weil wir uns auf unsere Dozenten verlassen haben von wegen Staatsrecht und Sozialrecht. Ich könnte heulen. Ne Glanzleistung war das von keinem aus unserer Klasse.
Zitieren

Dann muss man sich ja fragen was sich die Dozenten dabei gedacht haben. Damit macht man sich ja angreifbar. Uns wurde bis kurz vor Schluss garnichts konkretes gesagt. Es wurde AVR und BGB vermutet, weil z.B. AVR die letzen Jahre immer drankam, genauso wie BGB. Die Mischklausur war ja auch klar. Und Beamtenrecht hat sich dann in der letzten Schulwoche vor den Prüfungen ergeben. Aber keiner der Dozenten hat konkret gesagt: "Ja, das wir das und das". Überrascht haben mich uns die Prüfungsfächer aber nicht.
Zitieren

(30.05.2014, 12:01)Gast schrieb:  Tja, ich hab verkackt und viele mit mir. Weil wir uns auf unsere Dozenten verlassen haben von wegen Staatsrecht und Sozialrecht. Ich könnte heulen. Ne Glanzleistung war das von keinem aus unserer Klasse.
Tja, es wurde hier doch oft genug geschrieben, dass es BGB und AVR wird. Natürlich ist das ärgerlich, da ihr euch auf die Vermutungen der Dozenten verlassen habt, aber das ist nun nicht mehr zu ändern. Ich hoffe für dich und andere, dass ihr es dennoch irgendwie gepackt habt.
Zitieren

Sage da nur selbst schuld, wer sich auf die angeblichen 100%gen Quellen hier verlassen hat, den hat halt verlassen. Sorry aber nach dem ganzen Stuss, der hier rein geschrieben wurde, kann man nur so denken. Ich habe mich auf alles vorbereitet, obwohl die Prognose n bei uns genau aufgingen
Zitieren

aber wenn man doch den eigenen Dozenten glauben geschenkt hat ist es schon ärgerlich
Zitieren

Unser Dozent hat das Thema 280 i. V. m 241 auch nicht mit uns durchgenommen, weil er meinte, dass das sowieso nicht drankommen wird... Haben dazu auch nicht mal ein Aufbauschema und nur improvisiert... Einige mit dem 823, andere haben nur den KV... Mal sehen, was bei uns dabei raus gekommen ist!
Zitieren

Ihr habt doch alle gelitten! Ich wusste alles! Smile
Zitieren

Das § 280 als vertragliche Schadensanspruchsgrundlage ne Rolle spielen könnte, hätte man sich aber auch selbst denken können. Wir haben das sogar in der Berufsschule und in Zwischen- und Abschlusslehrgang behandelt.
Ich will ja niemanden entmutigen, aber ich bezweifle schon, dass es für eine Lösung nach § 823 noch allzu viele Punkte gibt, wenn deliktische Ansprüche ausdrücklich nicht beachtet werden sollten.
Naja und wer es in 90 Minuten geschafft hat lediglich den Kaufvertrag (und Stellvertretung nehme ich an) zu prüfen, hat irgendwas nicht verstanden, zumal da nicht der Schwerpunkt lag.
Zitieren

Wieso sollte auf dem Kaufvertrag und die Stellvertretung nicht der Schwerpunkt gelegen haben? Danach kommt ja nur noch als Tbms des 280 das Vertretenmüssen und als Rechtsfolge der adäquat kausale Schaden und Art und Umfang nach 249.

Also ich könnte mir schon vorstellen dass der Schwerpunktnauf dem Kaufvertrag und der Stellvertretung lag und eventuell auf dem Vertreten müssen, da die Verkäuferin ja versucht hatte, sich zu exculpieren...
Zitieren

Weil eben "nur noch" die TBM des 280 das eigentlich entscheidende in einem Fall auf Schadensersatz sind. Der vorherige Beitrag bezog sich was den Schwerpunkt angeht auf den Kaufvertrag. Dieser war, abgesehen von der Stellvertretung, aber nicht kritisch und daher wohl auch nicht großartig zu prüfen.
Wie auch immer, ich werd hier nichts weiter zu schreiben. Ich habe alles geprüft, hoffe auch ausführlich genug, wir werden sehen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Abschlussprüfung 2022 VFA - MV
- Abschlussprüfung Personalwesen in MV
- Abschlussprüfung Verwaltungsfachangestellter - Niedersachsen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers