09.11.2012, 18:59
Hi,
stimmt die Grenze von 410 € nach § 6 Abs. 2 EstG oder hat sie sich geändert?
Wenn ich 2 Stühle für jeweils 250 € kaufe, zählen die dann als "Gegenstände in größerer Zahl" nach 2.21 Buchstabe a 2. Spiegelstrich AlgZvKomGrpl und sind sie somit Vermögens- oder Verwaltungshaushalt???
Mfg
stimmt die Grenze von 410 € nach § 6 Abs. 2 EstG oder hat sie sich geändert?
Wenn ich 2 Stühle für jeweils 250 € kaufe, zählen die dann als "Gegenstände in größerer Zahl" nach 2.21 Buchstabe a 2. Spiegelstrich AlgZvKomGrpl und sind sie somit Vermögens- oder Verwaltungshaushalt???
Mfg