Abgrenzung Vermögenshaushalt
#1

Hi,

stimmt die Grenze von 410 € nach § 6 Abs. 2 EstG oder hat sie sich geändert?

Wenn ich 2 Stühle für jeweils 250 € kaufe, zählen die dann als "Gegenstände in größerer Zahl" nach 2.21 Buchstabe a 2. Spiegelstrich AlgZvKomGrpl und sind sie somit Vermögens- oder Verwaltungshaushalt???

Mfg
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#2

Hallo,

meine nds. Stadt muss ich nach der Nds. Doppik richten, und dort gilt die Grenze 150 €. Alles darunter sind Aufwendungen, darüber Investitionen (sog 075er Konten).

Das HGB bietet mittlerweile ebenfalls die Möglichkeit an, die Wertgrenze von 150 € anzuwenden.

Die 2. Frage zielt auf das Thema "Sachgesamtheit" ab? Da die Stühle grundsätzlich einzeln nutzbar sind, würde ich sie auch einzeln betrachten.

Die Begriffe Vermögens- und Verwaltungshaushalt verwenden wir in Nds. nicht mehr.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Was ich noch vergessen habe.
Ich lebe in Bayern und wir wenden die Kameralistik an
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