Ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 10 TVöD?
Nein. Aber in Bereichen, wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift, kann diese bei fehlendem einschlägigen Hochschulabschluss einer Eingruppierung in der E10 entgegen stehen.
Daneben kann in einigen Abschnitten der Entgeltordnung eine Rolle spielen, ob entsprechende Kenntnisse vorliegen. Sonst wird man ggf. eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Auch wo die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift, ist kein Studium erforderlich. Der Angestelltenlehrgang II reicht aus.