AL II als Beamter anerkannt
#1

Hallo,

ich habe vor etwa einem Jahr meine Ausbildung zum Stadtsekretär beendet und bin jetzt als Beamter im mittleren Dienst bei einer Kommune in NRW.

Da ich nicht bis zum Ende der Wartezeit (Probezeit etc.) warten möchte und nicht kündigen möchte um dann eine Ausbildung für den gD anzufangen, habe ich mir überlegt den AL II nebenberuflich -aus eigener Tasche- zu machen.

Meine Frage: Lohnt es sich als Beamter den AL II zu machen oder wird das nachher nicht anerkannt und ich habe das Geld umsonst ausgegeben.

Gruß
B.E.N.
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#2

Der AII ist auch für Beamte der Lehrgang für den gehobenen Dienst. Aber ich gehe davon aus, daß Du nach Abschluss genau so wenig wie Angestellte einen Anspruch auf eine Stelle im gehobenen Dienst hast. Von daher solltest Du das mit dem P-Amt besprechen.
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#3

(16.04.2012, 22:32)Katharina schrieb:  Der AII ist auch für Beamte der Lehrgang für den gehobenen Dienst. Aber ich gehe davon aus, daß Du nach Abschluss genau so wenig wie Angestellte einen Anspruch auf eine Stelle im gehobenen Dienst hast. Von daher solltest Du das mit dem P-Amt besprechen.

Moin,

ist das tatsächlich so? In Niedersachsen erfüllt man mit dem A II nicht die Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2/gehobenen Dienst...

Grüße
1887
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#4

Dann geh mal auf die Homepage vom Studieninstitut Hannover (NSI). Da wird der A II für Angestellte und Beamte angeboten.
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#5

(17.04.2012, 21:31)Katharina schrieb:  Dann geh mal auf die Homepage vom Studieninstitut Hannover (NSI). Da wird der A II für Angestellte und Beamte angeboten.

Moin,

OK war mir entgangen, dass der Aufstiegslehrgang mit dem A II zusammengefasst wurde. Eine Zulassung als Aufstiegslehrgang war dafür aber erforderlich.

Grüße
1887
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#6

Hallo,

Danke erstmal für die Infos.

Es geht mir bei der ganzen Sache gar nicht darum, ob ich Anspruch auf irgendeine gD-Stelle hab, sondern einfach um die Qualifikation zum gD an sich.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich, wenn ich den AL II mache und natürlich auch die Prüfung positiv hinter mich bringe, die Qualifikation für eine Stelle im gD, oder? Heißt, ich muss nicht unbedingt den Aufstieg machen, wenn es meine Stadt "mal irgendwann" anbietet?!

Gruß
B.E.N.
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#7

Kommst Du denn aus Niedersachsen? In anderen Bundesländern kann das schon anders sein.
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#8

@Katharina:
s. Fragestellung: "Kommune in NRW"!

B.E.N.
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#9

Also auf der Homepage vom Studieninstitut Emscher-Lippe wird er nur für Angestellte angeboten. Mußt selbst mal gucken bei den anderen Studieninstituten in NRW. Die haben ja alle Homepages.
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#10

So...habe mich heute beim Personalamt informiert:

Hat sich erledigt - wird nicht anerkannt!

Trotzdem Danke für eure Meinung
B.E.N.
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