29.03.2023, 22:34
Hallo zusammen,
ich wechsle zum 01.07. den Arbeitgeber (von Landkreis zur Stadt). Aktuell bin ich in EG 7 eingruppiert, Stufe 4. Bei der neuen Stelle werde ich in EG 9a eingruppiert.
Kann mir jemand sagen ob die Stufe beibehalten wird, bzw. welche Stufe das mindeste wäre?
Vielen Dank und liebe Grüße
ich wechsle zum 01.07. den Arbeitgeber (von Landkreis zur Stadt). Aktuell bin ich in EG 7 eingruppiert, Stufe 4. Bei der neuen Stelle werde ich in EG 9a eingruppiert.
Kann mir jemand sagen ob die Stufe beibehalten wird, bzw. welche Stufe das mindeste wäre?
Vielen Dank und liebe Grüße