AG-Wechsel und Einstufung
#1

Hallo zusammen,

ich wechsle zum 01.07. den Arbeitgeber (von Landkreis zur Stadt). Aktuell bin ich in EG 7 eingruppiert, Stufe 4. Bei der neuen Stelle werde ich in EG 9a eingruppiert. 

Kann mir jemand sagen ob die Stufe beibehalten wird, bzw. welche Stufe das mindeste wäre? 

Vielen Dank und liebe Grüße
Zitieren
#2

Mindestens Stufe 1. Alles weitere ist vor Vertragsabschluss zu verhandeln.
Zitieren
#3

(30.03.2023, 06:07)Gast schrieb:  Mindestens Stufe 1. Alles weitere ist vor Vertragsabschluss zu verhandeln.
Ich musste mal wieder in Stufe eins der Tarifgruppe anfangen :-( weil immer nur Jahresverträge) . Bei jedem neuen Ag, immer von vorne anfangen.( Sie haben ja in dem Bereich noch nicht....)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Einstufung bei Wechsel zu anderer Kommune

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers