19.06.2023, 09:46
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Stufenwechsel: Aktuell arbeite ich als Schulsekretärin in EG 6 Stufe 4, nun hatte ich ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Gemeinde für den gleichen Tätigkeitsbereich, hier mit EG 8 eingestuft. Man will mir aber maximal Stufe 3 zugestehen mit der Behauptung, dass der TVÖD dies nicht anders erlaubt. Ich arbeite seit 8 Jahren in diesem Bereich, sowohl Grundschule als auch weiterführende Schule und habe eine Ausbildung als Chefsekretärin. Es bestünde somit kaum Einarbeitungsbedarf. Ist die Aussage der Gemeinde korrekt oder wäre eine Übernahme in EG 8 / Stufe 4 möglich? Vorab vielen Dank für eine Information hierzu!
ich habe eine Frage zum Stufenwechsel: Aktuell arbeite ich als Schulsekretärin in EG 6 Stufe 4, nun hatte ich ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Gemeinde für den gleichen Tätigkeitsbereich, hier mit EG 8 eingestuft. Man will mir aber maximal Stufe 3 zugestehen mit der Behauptung, dass der TVÖD dies nicht anders erlaubt. Ich arbeite seit 8 Jahren in diesem Bereich, sowohl Grundschule als auch weiterführende Schule und habe eine Ausbildung als Chefsekretärin. Es bestünde somit kaum Einarbeitungsbedarf. Ist die Aussage der Gemeinde korrekt oder wäre eine Übernahme in EG 8 / Stufe 4 möglich? Vorab vielen Dank für eine Information hierzu!