A9 Amtszulage
#1

Hallo zusammen!
Ich bin Kommunalbeamtin und mit A8 besoldet.
Bei mir steht in den nächsten Monaten eine Beförderung an.
Meine Stelle ist ausgewiesen mit A9 + Amtszulage!
Bekomme ich diese Amtszulage mit der A9 Beförderung oder muss ich ein Jahr warten wegen „Minibeförderung durch Amtszulage“?
Lt. Par. 1 (4) Punkt 4 LBesG zählt es zum Grundgehalt.
Personalamt ist sich nicht sicher.
Wer kann mir Auskunft geben?
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#2

(15.10.2018, 22:27)Gast schrieb:  Hallo zusammen!
Ich bin Kommunalbeamtin und mit A8 besoldet.
Bei mir steht in den nächsten Monaten eine Beförderung an.
Meine Stelle ist ausgewiesen mit A9 + Amtszulage!
Bekomme ich diese Amtszulage mit der A9 Beförderung oder muss ich ein Jahr warten wegen „Minibeförderung durch Amtszulage“?
Lt. Par. 1 (4) Punkt 4 LBesG zählt es zum Grundgehalt.
Personalamt ist sich nicht sicher.
Wer kann mir Auskunft geben?

Die Amtszulage unterliegt in unserer Behörde den Beförderungsrichtlinien und wird nicht gleich mit der Beförderung zur/m A9 gewährt, ich habe 7 Jahre darauf warten müssen.
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#3

Oh je, vielen Dank für die Antwort!
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#4

Gibt es bei der A 9 Z auch eine Urkunde
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#5

Ja! Die Amtszulage wird aufgeführt!
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#6

Welche Voraussetzungen gibt es denn um die Amtszulage in A9 zu bekommen?
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