Ein liebes Hallo, ich arbeite im Vertrag festgehalten 25h/Woche. Da ich nebenher eine Weiterbildung absolviere wurde mit der Leitung besprochen dass ich die 25hStunden in 3 Tagen arbeite. Seit 6 Monaten und laut Dienstplan arbeite ich Di 9h, Do 7h und Fr 9h
Abgerechnet im Zeitsystem werde ich aber 5 Tage á 5h . Was mir aber an Feiertagen ,einzelnen Urlaubstagen oder Krankheit immer künstliche Minusstunden erzeugt. Das kann doch nicht stimmen?! Ich bin ratlos. ...
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Was ist tatsächlich vertraglich vereinbart? Sind es 25h die Woche und mithin 5h pro Tag. Oder sind es die 3 Tage? Danach ergibts sich alles weitere ...
Gar nichts von Beidem. Im Vertrag steht nur 25h/Woche
Durch meine Weiterbildung kann ich nur 3 Tage arbeiten. Das wurde mündlich so vereinbart und der Dienstplan ist auch seit Start so geschrieben. Bin immer 3Tage in der Woche eingeteilt.
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(01.07.2026, 16:33)Gast schrieb: Durch meine Weiterbildung kann ich nur 3 Tage arbeiten. Das wurde mündlich so vereinbart und der Dienstplan ist auch seit Start so geschrieben. Bin immer 3Tage in der Woche eingeteilt.
Okay. Mündlich ist immer so eine Sache ...
Welcher Tarifbezug besteht und welche sonstigen kollektiven Regeln (z.B. Dienstvereinbarungen) gibt es?
Derzeit klingt es so, als dass die 25 h "technisch" als Sollzeit auf 5 Tage verteilt werden. Die Ist-Zeit ergibt sich im Normallfall aus den 9 + 9 + 7 Stunden. Das kann sich im Ergebnis (bspw. je nach Lage des Feiertages) "günstig" aber auch "ungünstig" rechnen. Über einen längeren Zeitraum sollte sich das statistisch ausgleichen. Ggf. könnte jedoch auch eine "Glattstellung" in bestimmten Abständen erfolgen.
Hinweis: Reden wir von einer (echten) 3-Tage-Woche, reden wir auch von einem entsprechend geringerem Urlaubsanspruch.
Ich habe 30 Tage Urlaubsanspruch aber bei einer Woche Urlaub muss ich 5 Tage hergeben(nicht 3) Ich arbeite im TVöD. Arg aufgefallen ist mir besonders, da im ersten halben Jahr 3 Donnerstage Feiertage waren . Da im Anschluss immer ein Schließtag ist "kostet" mich das pro so einer Woche 6 Minusstunden. Ebenso gilt die Regel wenn man einen Tag krank ist . Es werden nur 5h gutgeschrieben . Nicht das was im Dienstplan stand.
Im Vertrag steht..."die regelmäßig wöchentliche Arbeitszeit von 25h" ...und zum Tarifbezug Urlaub steht in meinem Vertrag nach paragraph 26 des TVöD
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Es gilt also ein "normaler" TVöD - Vertrag. Die Arbeitsleistung ist regelmäßig auf die 5 Tage verteilt. Hieraus ergeben sich auch die 30 Tage Urlaub.
Prinzipiell wäre damit eine Heranziehung zum Dienst auch an einem Montag oder Mittwoch zulässig. Konsequenterweise muss im Falle eines Urlaubs oder einer Krankheit auch für diese Tage eine entsprechende "Ist"- Zeit-Hinterlegung erfolgen.
In einer möglichen Gesamtrechnung dürfte sich das statistisch ausgleichen (vgl. Bsp.).
Bsp.:
"normal"
Soll - Mo 5 - Di 5 - Mi 5 - Do 5 - Fr 5 --> 25
Ist--- Mo 0 - Di 9 - Mi 0 - Do 7 - Fr 9 --> 25
---> Delta 0
"Urlaub" nur Mo
Soll - Mo 0 - Di 5 - Mi 5 - Do 5 - Fr 5 --> 20
Ist--- Mo 0 - Di 9 - Mi 0 - Do 7 - Fr 9 --> 25
---> Delta +5
"Urlaub" nur Fr
Soll - Mo 5 - Di 5 - Mi 5 - Do 5 - Fr 0 --> 20
Ist--- Mo 0 - Di 9 - Mi 0 - Do 7 - Fr 0 --> 16
---> Delta -4
Nichtsdestotrotz könnte es eine innerbetriebliche Regelung (Dienstvereinbarung) geben, die eine andere Handhabung beschreibt ...