16 Loveparade-Anklagen: Wie bewerten Sie die Auswahl der Beschuldigten ?
#1

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt nach der Loveparade-Tragödie nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen 16 konkrete Personen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.
Es soll sich um 11 Bedienstete der Stadtverwaltung Duisburg, 4 vom Veranstalter Lopavent und 1 von der Polizei Duisburg handeln. Nach Berichten von Spiegel Online sollen u.a. der Duisburger Rechtsdezernent, der Stadtentwicklungsdezernent, die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, der sogenannte Crowd Manager des Veranstalters Lopavent und der Leitende Polizeidirektor dazu zählen. Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Lopavent-Chef Rainer Schaller gehören somit überraschend nicht zu den Beschuldigten.

Die Entscheidung trifft auf heftige Kritik und Unverständnis in der Öffentlichkeit. Wie bewerten Sie die Auswahl der Staatsanwaltschaft ?
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#2

Wenn überhaupt ist strafrechtlich sicher das Ordnungsamt bzw. der zuständige Sachbearbeiter und der Amtsleiter, der die Veranstaltung geprüft und genehmigt hat, zur Verantwortung zu ziehen.

Der OB hat ja nicht persönlich darüber entschieden. Er trägt die politische Verantwortung, aber nicht die strafrechtliche.
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#3

Das sehe ich anders. Der OB trägt nicht die politische Verantwortung (die hat der Rat der Stadt Duisburg), sondern die unmittelbare als Chef der Verwaltung. Alle Bediensteten der Stadt handeln in seinem Namen und in seinem Auftrag. Im übrigen dürfte er in einer so wichtigen Angelegenheit von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über alle wesentlichen Schritte informiert worden sein. Nach meinem Verständnis hat der Duisburger OB seine Führungsverantwortung nicht verstanden. Es hätte sich gehört, dass er sich vor seine Mitarbeiter stellt und sich zu seiner Verantwortung bekennt. Eine erbärmliche menschliche Fehlleistung.
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#4

Ich sehe das genauso wie mein Vorredner. Der OB trägt sicherlich eine erhebliche Schuld, schließlich wollte er die Loveparade unbedingt durchführen. Hausintern dürfte erheblicher Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt worden sein. Wer einmal im Ordnungsamt saß und für Veranstaltungen zuständig war, wird wissen, wie schnell man als Bürokrat abgestempelt wird, wenn man Veranstaltungen vom Schützenverein, Fußballverein oder Gaststättenbetreiber nicht problemlos durchwinkt.
Vermutlich wird Sauerland aber so clever gewesen sein, keine Dokumente zu unterschreiben und auch keine Anweisungen vor Zeugen zu treffen. Daher dürfte keine Schuld im strafrechtlichen Sinne nachzuweisen sein. Das gleiche dürfte auf Schaller zutreffen.
Als Sachbearbeiter muss man spätestens jetzt erkennen, dass man Bedenken SCHRIFTLICH vorlegen muss und sich diese vom Vorgesetzten und / oder Bürgermeister abzeichnen lassen muss. Auch die Genehmigung muss vom Vorgesetzten bzw. Bürgermeister unterschrieben werden ! An mündliche Absprachen oder Hinweise kann sich im Zweifel hinterher keiner mehr erinnern ...
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#5

Wenn an dem, was ich gehört habe, was dran ist, dann natürlich. Ich habe gehört, daß eine SB den Antrag ablehnen wollte und deshalb Druck einschl. Versetzung kassiert hat. Das ist dann natürlich was anderes.
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#6

Hallo,
auch in meinem Arbeitsbereich wird häufig Druck ausgeübt, ein Auge zuzudrücken. Meine Frage ist, wie ich mich rechtlich einwandfrei entlaste (Strafrecht, Amtshaftung, usw.). Reicht es z. B. aus, in einem Vermerk BEDENKEN gegen die Rechtmäßigkeit zu äußern oder muss ich schreiben, dass das Vorgehen nach meiner Auffassung RECHTSWIDRIG ist ? Wäre super, wenn jemand ein Formulierungsbeispiel nennen könnte !
Gruß
Frido
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#7

Ich kenne auch solche Situationen und wenn ich etwas für rechtswidrig halte, dann weise ich auch klar und deutlich darauf hin. Ansonsten ist es immer ratsam, in den Unterlagen zu vermerken, wer zu welchem Zeitpunkt etwas angeordnet hat.
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