16.03.2021, 15:51
Hallo zusammen,
unter welcher Voraussetzung können Tätigkeiten an einen AN als "übertragen" angesehen werden?
Nachdem ich um Neubewertung meiner Stelle gebeten und dazu ein Verzeichnis der von mir tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen vorgelegt hatte, wurde mir mitgeteilt, diese Tätigkeiten seinen mir nicht übertragen worden.
Wer kann mir aber Tätigkeiten übertragen? Müssen Tätigkeiten per Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung, Aufgabengliederungsplan oder dgl. schriftlich niedergelegt sein, um als übertragen zu gelten? Ist die Organisationsabteilung zwangsläufig beteiligt? Genügt es, wenn der Chef konkrete Aufträge vergibt oder reicht es schon, wenn sich aus der betrieblichen Notwendigkeit bestimmte erforderliche Tätigkeiten ergeben?
Ich bin in einer Kommune in Niedersachsen beschäftigt, jedoch ohne Stellenbeschreibung oder ähnliches. Die Entgeltgruppe wurde bei Einstellung sozusagen freihändig am Telefon entschieden und ist meiner Ansicht nach nicht angemessen.
Danke und Gruß
unter welcher Voraussetzung können Tätigkeiten an einen AN als "übertragen" angesehen werden?
Nachdem ich um Neubewertung meiner Stelle gebeten und dazu ein Verzeichnis der von mir tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen vorgelegt hatte, wurde mir mitgeteilt, diese Tätigkeiten seinen mir nicht übertragen worden.
Wer kann mir aber Tätigkeiten übertragen? Müssen Tätigkeiten per Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibung, Aufgabengliederungsplan oder dgl. schriftlich niedergelegt sein, um als übertragen zu gelten? Ist die Organisationsabteilung zwangsläufig beteiligt? Genügt es, wenn der Chef konkrete Aufträge vergibt oder reicht es schon, wenn sich aus der betrieblichen Notwendigkeit bestimmte erforderliche Tätigkeiten ergeben?
Ich bin in einer Kommune in Niedersachsen beschäftigt, jedoch ohne Stellenbeschreibung oder ähnliches. Die Entgeltgruppe wurde bei Einstellung sozusagen freihändig am Telefon entschieden und ist meiner Ansicht nach nicht angemessen.
Danke und Gruß