Übernahmeanspruch VFA-Azubis in Arbeitsvertrag nach Abschlußprüfung
#1

Soweit mir bekannt ist, wurde der tarifrechtliche Übernahmeanspruch bei den letzten Tarifverhandlungen abermals festgeschrieben bis 2020. Dürfen die AG den Jungkollegen dann fortlaufend befristete Verträge auf 12 Monate anbieten? Das erscheint mir nicht konsequent: Im Prinzip sollten sie gleich den Anspruch auf unbefristete Arbeitsverträge haben. Weiß jemand, was da konkret gilt und durchsetzbar ist? Gruß: Marcel
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#2

Ein Anspruch auf unbefristeten Vertrag besteht nur wenn eine solche Stelle zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung tatsächlich frei ist. Ansonsten besteht kein tariflicher Anspruch auf Übernahme. Selbst wenn eine unbefristete Übernahme vorgesehen ist wird zuerst ein befristeter Vertrag geschlossen. Dauervertrag dann bei Bewährung.
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