Überleitung aus BAT in TVÖD
#1

Hallo!
Ich bin Angestellter einer Rettungsleitstelle in Bayern. Unser ehemaliger Arbeitgeber war das BRK. Dort wurden wir bereits im Rahmen eines BRK-Übergangs-Tarifvertrag vom BAT in die TVÖD Tabelle überführt. Es bestand wie gesagt aber der eigene Überg. TV des BRK weiter. Es wurde lediglich die Taiftabelle des TVÖD übernommen. Wir wurden gemäß den uns bekannten Tabellen von BAT 5c in die EG8 eingruppiert. Zum Jahreswechsel wurde unsere Leitstelle von der Stadt übernommen. Die Stadt hat uns nun noch einmal neu eingruppiert. Nach ihrer Sicht aus dem BAT in den TVÖD Kommune. Nun aber z.B. aus BAT 5c in die EG7! Es wurden zwar für alle Mitarbeiter individuelle Zwischenstufen errechnet, so dass unterm Strich das Selbe netto bleibt. Irgendwie haben wr aber trotzdem das Gefühl veräppelt worden zu sein....................

Das kann doch so gar nicht sein oder????

Hat jemand dahingehende Erafhrungen?

Herzlichen Dank schon einmal....
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#2

Hallo,
vermute mal, es geht bei der Lohn-Herabstufung der Tätigkeit darum, Neueinsteigern ein niedrigeres Gehalt anzubieten. Drum wird die Stelle "billiger" bei gleichbleibender Tätigkeit bewertet.

Diejenigen, die diese Stelle schon inne haben, geniessen "Besitzstandswahrung", in diesem Fall wird das wohl durch eine Ausgleichszahlung erreicht...

Ist in unserem Betriebsteil ähnlich...eine Stelle fällt durch Berrentung des Mitarbeiters weg...die gleichen Tätigkeiten werden in einer neuen Stellenbeschreibung zusammengefasst...und...um zwei EG-Klassen herabgestuft..

und immer schön mit dem Totschlag-Argument im Rücken: seien se froh, dass se noch Arbeit haben...

Gruss L.
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