Richtige Überleitung in die neue Entgeltordnung
#1

Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Neue Sektion in der Abteilung, jetzt will der Chef 24h Dienste für das gleiche geld
- Entgeltordnung VKA
- Überleitung von TV-H auf TVöD


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst