13.12.2017, 11:09
Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!