Richtige Überleitung in die neue Entgeltordnung
#1

Hallo Zusammen,
da die Zeit drängt (Ausschlussfrist) wollte ich meine Überleitung in die neue Entgeltordnung prüfen. Dabei habe ich folgendes Problem:
die Überleitung erfolgt in die E 11. Bewertet wurde meine Stelle 2008 mit Verg.Gr. IV a FG 1 b BAT - mit Aufstieg nach Verg.Gr. III FG 1 b BAT.
Die Merkmale der EG 12 erfülle ich jedoch vollumfänglich (50% besondere Schwierigkeit u. Bedeutung sowie Praxiserfahrung). Vielleicht kann mir jemand sagen wie sich das verhält.
Vielen Dank!
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