Öffentlicher Dienst Kündbarkeit
#1

Bin 35 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst angestellt. (Neue Bundesländer)
Wie sieht es mit der Kündbarkeit aus?
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#2

Jeder Angestellte ist unter den "richtigen" Voraussetzungen - zumindest ordentlich kündbar.
Ganz egal, wie lange der Arbeitsvertrag schon besteht.
Der Passus der ordentlichen Unkündbarkeit nach 15 Jahren (seinerzeit im BAT West) ist im TVÖD nicht mehr verankert.
Natürlich wird jedes Arbeitsgericht zugunsten des Arbeitnehmers urteilen, wenn eine Kündigung ohne echtes Verschulden des Arbeitnehmers stattfindet.
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#3

Hmm, sehe ich aber ganz anders.
Die tarifliche Unkündbarkeit steht im § 34 Abs. 2 TVöD. In deinem Fall Satz 2 von Abs. 2.
Man sollte jedoch bedenken, dass es keine "Unkündbarkeit" gibt. Du kannst nur nicht mehr ordentlich gekündigt werden.
Es kann natürlich außerordentlich mit einem wichtigen Grund gekündigt werden. Die Hürde ist hier aber eigentlich sehr hoch.
Die Beschäftigungszeiten müssen sich dabei nach §34 Abs. 3 richten.
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#4

Die von Roland angesprochene Regelung greift im Tarifgebiet Ost nicht. Allerdings ist die Hürde für einen Arbeitgeber nach 35 Jahren zu kündigen auch ohne die Regelung recht hoch.
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#5

Sorry, stimmt.  D020 D020
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#6

Ja, und peinlich zudem, dass es diese Differenzierung immer noch gibt.
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#7

(13.02.2018, 13:33)Gast schrieb:  Ja, und peinlich zudem, dass es diese Differenzierung immer noch gibt.

Das wird sich nie ändern. Immer Ost oder West. Traurig. Dabei machen wir die gleiche Arbeit.
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