Änderung Stufenaufstieg ab 01.03.17 TVÖD-VKA
#1

Hallo zusammen,

gibt es schon Regelungen, wie die neue Regelung zum Stufenaufstieg funktionieren soll???
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#2

Was für eine neue Regelung? Es ändert sich doch nichts, man bleibt so lange in einer Stufe wie sie beziffert ist.
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#3

Die neue Entgeltordnung tritt ab 01.01.2017 in Kraft. Alle Beschäftigten werden zu diesem Zeitpunkt 1 zu 1 übergeleitet. Die neue Regelung "Stufengleichen Aufstieg" bedeutet, wird einem Beschäftigten in 2017 eine höherwertigere Tätigkeit und somit eine neue EG zugeteilt, erfolgt der Aufstieg Stufengleich zu der EG. Zum Beispiel: Eingruppierung nach EG 6 Stufe 6, Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit in EG 8 Stufe 6.
Das hat aber nix mit der Höhergruppierung auf Antrag zu tun. Der Beschäftigte muss eine neue Tätigkeit bekommen.
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#4

Ist es richtig, dass zur Überleitung in die neue Entgeltverordnung Stellenbeschreibungen und -bewertungen unerlässlich sind, um eine richtige Überleitung der Eingruppierung aus dem BAT z.B. von EG 8 ind die Aufsplitterung in EG 9a, 9b, 9c vorzunehmen? Wenn ja, wo ist das rechtlich begründet? Wie muss der Personalrat beteiligt werden?
Oder hat die neue Entgeltverordnung ausschließlich etwas mit der Änderung "Stufengleich" zu tun?
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#5

Ohje das Thema ist so umfangreich das man das nicht in 3 Sätzen beantworten kann.
Die meisten Antworten findest Du hier in dem "trockenem" Papier:
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/Anlage_5.pdf

In der Schulung (KAV) in der ich war, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man erst Stellenbeschreibungen braucht um daraus die richtige Eingruppierung anzuleiten.

Wir haben das bei uns so gelöst, dass die Änderungen bereits im Stellenplan enthalten sind und dadurch auch der PR informiert worden ist.

Die wichtigste Info, die Kollegen haben maximal Zeit bis zum 31.12.2017 einen Antrag zu stellen. Das geht aber auch nur, wenn es eine Stellenbeschreibung gibt, um eine Bewertung vorzunehmen.
Kollegen die in einer Auszeit sind (Mutterschutz, Krank, usw) sind davon nicht betroffen, bei denen greift das Jahr erst, nach ihrem ersten Antrittstag.

Solltest Du PR oder Personaler sein, dann besuch am besten ein Seminar zu dem Thema. Bei uns gab es eine 200 seitige Doku dazu und damit meine ich nicht die oben genannte Anlage 5 Big Grin
Das macht vielleicht deutlich wie komplex das Thema ist.
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#6

Liebe/r Pera,

ich kann Dir nur wärmstens die Überleitung in die neue EGO TVÖD empfehlen, dort können alle Fragen geklärt werden.

Herzliche Grüße
Chris
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