Winterdienst im Bauhof: Deine Gesundheit geht vor!

Der Winterdienst gehört zu den härtesten Aufgaben im kommunalen Bauhof. Frühmorgens, bei Dunkelheit und teils extremen Wetterbedingungen – Streuen, Räumen und Sichern bei Schnee und Glätte ist körperlich fordernd und oft gefährlich. Umso wichtiger: Deine Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.

1. Wie kalt darf es eigentlich sein?

Es gibt keine feste Temperaturgrenze, bei der Arbeiten im Freien verboten sind. Aber: Unter +5 °C gelten laut Arbeitsschutzverordnung besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im Freien.

2. Anspruch auf Schutzkleidung – was steht dir zu?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu stellen. Dazu gehören:

Tipp: Fehlt dir etwas oder passt die Ausrüstung nicht – weise deinen Vorgesetzten schriftlich darauf hin. Du musst dich nicht selbst ausstatten.

3. Wie lange darf ein Winterdiensteinsatz dauern?

Grundsätzlich gilt auch im Winterdienst das Arbeitszeitgesetz:

Auch bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten muss auf ausreichende Ruhezeiten geachtet werden. Durchgängige Einsätze über Nacht und am nächsten Morgen sind unzulässig. All diese Vorschriften müssen bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden.

4. Was tun bei Überlastung oder Erschöpfung?

Wenn du gesundheitlich an deine Grenzen kommst, darfst du den Dienst nicht einfach weiterführen. Du bist verpflichtet, deine Arbeitsfähigkeit ehrlich zu beurteilen.

5. Was ist mit älteren oder gesundheitlich angeschlagenen Kollegen?

Der Arbeitgeber muss die individuelle Belastbarkeit berücksichtigen. Bei Vorerkrankungen, Herzproblemen oder Rückenleiden kann ein Arbeitsschutzgespräch oder eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangt werden – nicht zur Kontrolle, sondern zum Schutz.

Fazit

Der Winterdienst ist eine wichtige Aufgabe – aber nicht um jeden Preis. Du hast ein Recht auf Schutz, Pausen und vernünftige Ausstattung. Sprich Probleme offen an – das schützt dich und deine Kollegen.





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