Winterdienst im Bauhof: Ihre Gesundheit geht vor!
Der Winterdienst gehört zu den härtesten Aufgaben im kommunalen Bauhof. Frühmorgens, bei Dunkelheit und teils extremen Wetterbedingungen – Streuen, Räumen und Sichern bei Schnee und Glätte ist körperlich fordernd und oft gefährlich. Umso wichtiger: Ihre Gesundheit und Sicherheit stehen an erster Stelle.
Wie kalt darf es eigentlich sein?
Es gibt keine feste Temperaturgrenze, bei der Arbeiten im Freien verboten sind. Aber: Unter +5 °C gelten laut Arbeitsschutzverordnung besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten im Freien.
- Wärmende Kleidung muss gestellt werden
- Pausen in beheizbaren Räumen sind Pflicht
- Bei extremer Kälte (unter –10 °C): Arbeiten müssen stark eingeschränkt oder unterbrochen werden
Anspruch auf Schutzkleidung – was steht Ihnen zu?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu stellen. Dazu gehören:
- Winterfeste Jacken und Hosen mit Kälteschutz
- Wasserdichte, rutschfeste Sicherheitsschuhe
- Warnwesten, Handschuhe, ggf. Mützen oder Schutzhelme
Tipp: Fehlt Ihnen etwas oder passt die Ausrüstung nicht, weisen Sie Ihren Vorgesetzten schriftlich darauf hin. Sie müssen sich nicht selbst ausstatten. Mehr Infos: PSA Bauhof
Wie lange darf ein Winterdiensteinsatz dauern?
Grundsätzlich gilt auch im Winterdienst das Arbeitszeitgesetz:
- Maximal 10 Stunden pro Tag
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen
- Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit
Auch bei Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdiensten muss auf ausreichende Ruhezeiten geachtet werden. Durchgängige Einsätze über Nacht und am nächsten Morgen sind unzulässig. All diese Vorschriften müssen bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden.
Was tun bei Überlastung oder Erschöpfung?
Wenn Sie gesundheitlich an Ihre Grenzen kommen, dürfen Sie den Dienst nicht einfach weiterführen. Sie sind verpflichtet, Ihre Arbeitsfähigkeit ehrlich zu beurteilen.
- Bei Unwohlsein: sofort melden
- Bei Krankheit: Arzt aufsuchen und arbeitsunfähig melden
- Niemals fahren, wenn Sie sich übermüdet oder unsicher fühlen oder wenn Sie Alkohol getrunken haben
Was ist mit älteren oder gesundheitlich angeschlagenen Kollegen?
Der Arbeitgeber muss die individuelle Belastbarkeit berücksichtigen. Bei Vorerkrankungen, Herzproblemen oder Rückenleiden kann ein Arbeitsschutzgespräch oder eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangt werden – nicht zur Kontrolle, sondern zum Schutz.
Fazit
Der Winterdienst ist eine wichtige Aufgabe – aber nicht um jeden Preis. Sie haben ein Recht auf Schutz, Pausen und vernünftige Ausstattung. Sprechen Sie Probleme offen an – das schützt Sie und Ihre Kollegen.
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